Für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ist grundsätzlich ein Bauantrag erforderlich. Dieser Antrag (im Genehmigungsverfahren sowie im Genehmigungsfreistellungsverfahren) ist in dreifacher Ausfertigung mit all seinen erforderlichen Unterlagen beim Landratsamt Aschaffenburg einzureichen.
Neben der Möglichkeit die Bauanträge wie gehabt in Papierform einzureichen, bietet das Landratsamt Aschaffenburg seit dem 01.07.2022 den „Digitalen Bauantrag“ an. Es besteht damit als erweiterte Serviceleistung die Möglichkeit Bauanträge auch digital einzureichen. Weitere Informationen hinsichtlich des digitalen Bauantrages finden Sie hier.
Die erforderlichen Unterlagen für einen solchen Bauantrag werden in der Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung – BauVorlV) geregelt.
Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat hierzu Bauantragsformulare verbindlich eingeführt. Die jeweiligen (aktuellen) Formulare sowie weitergehende Informationen zu diesen Dokumenten finden Sie hier.
Weiterhin stehen Ihnen auch auf der Homepage des Landratsamtes Aschaffenburg weitere Informationen rund um den Bauantrag zur Verfügung. Diese finden Sie hier.
Auskunft aus dem Bebauungsplan /Flächennutzungsplan
Die (rechtsverbindlichen) Bebauungspläne des Marktes Großostheim sind im Bayern-Atlas hinterlegt, sodass Sie für die von Ihnen gewünschten Adressen und Grundstücke die jeweiligen maßgebenden Bebauungspläne aufrufen können. Den Bayern-Atlas können Sie hieraufrufen.
Weitere Informationen hinsichtlich der Bebauungspläne sowie des Flächennutzungsplans finden Sie hier.
Sofern Sie weitere Auskünfte aus dem Bebauungsplan benötigen oder Rückfragen hinsichtlich der Bebauungspläne bzw. des Flächennutzungsplans haben, steht Ihnen gerne unser unten angegebener Ansprechpartner zur Verfügung.
Gemeindliche Bauvorschriften
Von Seiten des Marktes Großostheim wurden einige Bauvorschriften erlassen. Hierbei handelt es sich um folgende Bauvorschriften:
Neben den genannten Satzungen für die Altortbereiche sind weiterhin auch die oben genannten allgemeinen Bauvorschriften im Bereich der Ortskerne maßgebend.
Aufgrund der Sanierungssatzungen für die Altorte ist neben dem erforderlichen baurechtlichen Verfahren (u.a. Bauantrag) zusätzlich ein sog. Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung für das geplante Bauvorhaben erforderlich. Im Zuge eines möglichen Bauantragsverfahrens bitten wir Sie diesen Antrag parallel zu dem Antragsverfahren - ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Im Falle einer Beseitigung zur Sicherung der Sanierungsziele ist es üblich, dass zwischen der Bauherrschaft und dem Markt Großostheim ein städtebaulicher Vertrag nach § 145 Abs. 4 BauGB abgeschlossen wird bzw. die Sanierungsgenehmigung nur unter dieser Bedingung erteilt wird (§ 145 Abs. 4 Satz 1 BauGB). Mit einem solchen Vertrag soll sichergestellt werden, dass das geplante Vorhaben innerhalb eines bestimmten Zeitraumes umgesetzt wird und dadurch keine dauerhafte Baulücke im Altortbereich entsteht.
Für Rückfragen hinsichtlich des Sanierungsrechts steht Ihnen gerne unser Herr Benjamin Peter, Tel. 06026/5004-5500 oder per Mail zur Verfügung.
Ergänzende Informationen / Unterlagen rund um das Thema Bauen