iStock-1136317806_©iStock_Andrey-Popov_mgo_26-02-24-01_2337x653-96

6. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Baugebiet „Holzweg“ - Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
6. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Baugebiet „Holzweg“ - Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet

Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 02.05.2024 die weitere Aufstellung des Bebauungsplans „Holzweg“ im Normalverfahren mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.

Gleichzeitig wurden die überarbeiteten Entwürfe der 6. Änderung des Flächennutzungsplans (im Bereich Baugebiet „Holzweg“) samt Begründung i.d.F. vom 25.04.2024 zur erneuten Veröffentlichung im Internet nach §4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung entspricht dem des Bebauungsplans „Holzweg“, welcher am südöstlichen Ortsrand von Pflaumheim zwischen dem neuen Friedhof und der Kreisstraße AB 1 liegt und im Norden von der Rudelzauer Straße in seiner räumlichen Lage begrenzt wird.

Übersichtsplan (nicht maßstäblich):

Geänderte Fassung des Flächennutzungsplans - Ausschnitt (nicht maßstäblich):

Ausschnitt geänderte FNP-Fassung

Die überarbeiteten Entwürfe der 6. Änderung des Flächennutzungsplans (im Bereich Baugebiet „Holzweg“) i.d.F. vom 25.04.2024, bestehend aus Plankarte mit textlichen Darstellungen sowie Begründung und Umweltbericht, werden im Internet auf der Homepage des Marktes Großostheim unter der Internetadresse

www.grossostheim.de/auslegung

vom 28.06.2024 bis einschließlich 29.07.2024

veröffentlicht.

 

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist sind die oben genannten Unterlagen zusätzlich in der Rathaus-Außenstelle, Industrie- und Handelspark Nord - Gebäude 3, Babenhäuser Straße 50, 63762 Großostheim im Zimmer 0.8 während der üblichen Öffnungszeiten digital über einen öffentlichen PC zugänglich.

Eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 06026/5004-5500 wird empfohlen.

 

Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 

  • Schutzgut Boden
    • Umweltbericht, FABION GbR: Bodenversiegelung und Beeinträchtigung Bodenfunktion
    • Baugrund und umwelttechnische Erkundung zur Baugebietserschließung, GGC mbH
    • Geotechnisches Gutachten, Institut Brehm: Geotechnische Untersuchung und orientierende Schadstoffuntersuchung zur Baugebietserschließung
    • Stellungnahmen Regierung von Unterfranken - Höhere Landesplanungsbehörde & Regionaler Planungsverband: Erforderlichkeit des Bedarfsnachweises für Neuausweisung von Wohnbauflächen
    • Stellungnahme Bayerischer Bauernverband: Vorrangige Innenentwicklung, Schutz des Mutterbodens, produktionsintegrierte Ausgleichsmaßnahmen

 

  • Schutzgut Wasser
    • Umweltbericht, FABION GbR: Flächenversiegelung mit Oberflächenabfluss, Grundwasserschutz
    • Baugrund und umwelttechnische Erkundung zur Baugebietserschließung, GGC mbH
    • Geotechnisches Gutachten, Institut Brehm: Geotechnische Untersuchung und orientierende Schadstoffuntersuchung zur Baugebietserschließung
    • Wasserrechtliche Erlaubnis, Landratsamt Aschaffenburg - Wasser- und Bodenschutz: Einleitung von Niederschlagswasser in den Bettgesgraben
    • Tiefbautechnische Erschließung des Neubaugebiets, Ingenieurbüro Jung: Entwässerungskonzept
    • Stellungnahmen Regierung von Unterfranken - Höhere Landesplanungsbehörde & Regionaler Planungsverband: Lage im Trinkwasserschutzgebiet
    • Stellungnahmen Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg: Lage im Trinkwasserschutzgebiet, Niederschlags- und Abwasserbeseitigung
    • Stellungnahmen Landratsamt Aschaffenburg - Wasser- und Bodenschutz: Entwässerungskonzept für Niederschlagswasser-/Schmutzwasserbeseitigung, Anforderungen im Wasserschutzgebiet
    • Stellungnahmen Aschaffenburger Versorgungs-GmbH: Flächenversiegelung, Konkretisierung einzelner, wasserschutzrechtlicher Anforderungen
    • Schreiben Bürger 0: Wassereinleitung über den Bettgesgraben in den Welzbach
    • Schreiben Bürger 2-7: Entwässerungssituation/Kanalhydraulik in der Straße Am Bergweg

 

  • Schutzgut Klima und Luft
    • Umweltbericht, FABION GbR: Frischluftschneise und klimatische Bedingungen, Begrünung

 

  • Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften, Biologische Vielfalt
    • Umweltbericht, FABION GbR: Vegetations- und Habitatausstattung, vorhabenbedingte Umweltauswirkungen, Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der Eingriffsfolgen, artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen und naturschutzfachliche Kompensation
    • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, FABION GbR: Ermittlung, Bewertung und Maßnahmenfestlegung für durch die Baugebietsumsetzung tatsächlich oder potenziell betroffene Arten sowie durchgeführte CEF-Ausgleichsmaßnahmen
    • fachtechnische Stellungnahmen Landratsamt Aschaffenburg - Untere Naturschutzbehörde: Natur- und artenschutzrechtliche Beurteilung und Abstimmung hinsichtlich Vorkommen und notwendiger Maßnahmen, welche sich im Umweltbericht und in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vollständig wiederfinden; erforderliches Monitoring der CEF-Maßnahmen
    • Stellungnahmen BUND Naturschutz in Bayern e. V. - Kreisgruppe Aschaffenburg: Erhaltung der ökologisch wertvollen Flächen hinsichtlich Naherholung und biologischer Vielfalt, Ausgleichsflächen und Monitoring, Bau-Standards anlässlich Insekten- und Vogelschutz

 

  • Schutzgut Landschaft, Landschaftsbild und Erholung
    • Umweltbericht, FABION GbR: Beeinträchtigung und Umweltauswirkungen auf das Landschaftsbild
    • Stellungnahmen BUND Naturschutz in Bayern e. V. - Kreisgruppe Aschaffenburg: Erhaltung des Orts- und Landschaftsbildes

 

  • Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit
    • Umweltbericht, FABION GbR: Naherholung und Abfluss Schichtwasser/Entwässerung
    • Schalltechnische Stellungnahme, OBERMEYER Planen + Beraten GmbH: Schalltechnische Auswirkungen der verursachten Verkehrszunahmen
    • Stellungnahme Bayerischer Bauernverband: landwirtschaftliche Emissionen
    • Stellungnahmen Landratsamt Aschaffenburg - Kreisstraßenverwaltung: Lärmschutzbetrachtung/schallschutztechnische Bewertung hinsichtlich der geplanten Bebauung
    • Schreiben Bürger 1: Mehrbelastung an Verkehr und Immissionen in der Ortsdurchfahrt Pflaumheim
    • Schreiben Bürger 2-7: Mehrbelastung an Verkehr einschl. baubedingter/verkehrsbedingter Immissionsauswirkungen in der Straße Am Bergweg

 

  • Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter
    • Umweltbericht, FABION GbR: Bodendenkmal mit archäologischer Untersuchung
    • Denkmalschutzrechtliche (Grabungs-)Erlaubnisse, Landratsamt Aschaffenburg - Untere Denkmalschutzbehörde: Umgang mit festgestellten Bodendenkmälern/sachgemäße und archäologisch qualifizierte Ausgrabung und Bergung
    • Grabungsbericht, Archäologische Ausgrabungen Andreas Pross M. A.: Abwicklung und Dokumentation der durchgeführten archäologischen Grabungsarbeiten
    • Stellungnahmen Regierung von Unterfranken - Höhere Landesplanungsbehörde & Regionaler Planungsverband: kartiertes Bodendenkmal
    • Stellungnahmen Landratsamt Aschaffenburg - Untere Denkmalschutzbehörde & Bayer. Landesamt für Denkmalpflege: Bedenken gegen Überplanung des Bodendenkmals, welche durch die anschließenden archäologischen Untersuchungen und erteilten denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisse ausgeräumt werden konnten

 

 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse

übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Markt Großostheim abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Homepage des Marktes Großostheim unter obiger Internetadresse eingestellt.

Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich bzw. verlinkt.

 

Zeitgleich erfolgt die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls im Internet veröffentlicht ist.

 

Großostheim, den 24.06.2024

Markt Großostheim

gez.
Schuler
Zweiter Bürgermeister


 

Datenschutzrechtliche Informationspflichten in Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO 

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Markt Großostheim 
Schaafheimer Straße 33 
63762 Großostheim 
Email:
Tel.: 06026/5004-0

Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Herr Stefan Seidel 
Markt Großostheim 
Schaafheimer Straße 33 
63762 Großostheim 
Email:  
Tel.: 06026/5004-5650 

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren. Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist. 

 

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3-4c BauGB). 

 

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. 

 

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB). 

Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
  • Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten) 

Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • Marktgemeinderatsmitgliedern zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne
  • Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Gemeinde eingebunden sind 

 Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten 

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die 
Aufgabenerfüllung erforderlich ist. 

Betroffenenrechte

Gegen den Verantwortlichen bestehen das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21 DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 S. 2 DSVO).

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. 

 

Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist für den Freistaat Bayern: 

 

Bayerischer Landesbeauftragte für den Datenschutz 
Wagmüllerstraße 18 
80538 München 
Email: