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Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen vom 16.01.2025

Sprechstunden des Bürgermeisters

Die Sprechstunden bei unseren Bürgermeistern finden zu den bekannten Öffnungszeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung statt. 
Termine können Sie jederzeit gerne im Vorzimmer des Bürgermeisters, Telefon-Nr. 5004-5020, Frau Müller, vereinbaren.

 

Sprechstunden des Bürgermeisters in den Ortsteilen

Die Sprechstunden in den Ortsteilen finden nach vorheriger telefonischer Terminabsprache statt.

OT Ringheim,              Montag, 03.02.2025 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Quartierszentrum

OT Pflaumheim,          Dienstag, 04.02.2025 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Neuen Schule, St.-Anna Weg

OT Wenigumstadt,      Mittwoch, 05.02.2025 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Astrid-Lindgren-Schule

 

Informationen rund um die Wertstoffsammlung, Haus- und Bioabfall sowie des Biomassen- und Recyclinghofes Markt Großostheim

Müllabfuhr

 

Nachstehend werden die Abfuhr- und Entleerungstermine für die Bioabfall- und Restmülltonnen in

Großostheim und den Ortsteilen bekannt gegeben:

 

Großostheim und Ringheim                    Pflaumheim und Wenigumstadt

Restmüll                                                  Restmüll

Dienstag,         28.01.2025                               Dienstag,          28.01.2025

Dienstag,         11.02.2025                               Dienstag,          11.02.2025

 

Bioabfall                                                         Bioabfall

Dienstag,         21.01.2025                               Dienstag,          21.01.2025

Dienstag,         04.02.2025                              Dienstag,          04.02.2025

 

Kunststoffsammlung:

Großostheim                            Montag, 27.01.2025

Pflaumheim                              Mittwoch, 29.01.2025

Wenigumstadt                          Donnerstag, 23.01.2025

Ringheim, Sonneck                  Freitag, 24.01.2025

 

Papiertonne:

Großostheim, Wenigumstadt                            Montag, 27.01.2025

Ringheim, Pflaumheim                                      Freitag, 24.01.2025

Sonneck                                                              Montag, 10.02.2025

 

Winteröffnungszeiten im Biomassen- und Recyclinghof

Ab dem 1. November gelten im gemeindlichen Biomassen- und Recyclinghof folgende Winter-Öffnungszeiten:

Montag von 14.00 – 16.00 Uhr

Dienstag geschlossen

Mittwoch von 14.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag geschlossen

Freitag von 14.00 – 16.00 Uhr

Samstag von  9.00 – 13.00 Uhr

 

Öffnungszeiten Grüngutannahmeplätze von November 2024 bis März 2025 

Am ersten Samstag im Monat für alle Ortsteile.

Sollte dies ein Feiertag sein, findet die Grünabfallannahme am zweiten Samstag statt.

Wenigumstadt, Festplatz, 10:00 bis 11:00 Uhr

Pflaumheim, Rudelzauer Straße, 11.30 bis 12.30 Uhr

Nächste Termine:

01.02.2025

01.03.2025

 

Fundsachen

Lesebrille mit Etuis

 

Fundtiere

Am 09.01.2025 wurden am Pflaumheimer Gänsberg fünf (Haus-)Katzen, Europäisch Kurzhaar gefunden.

Die Tiere wurden dem Tierschutzverein Aschaffenburg übergeben. Die Besitzer werden aufgefordert, die Tiere im Tierheim am Schönbusch, Wailandtstraße 15, Aschaffenburg, Tel. 06021/89260, abzuholen.

 

Öffnungszeiten Hallenbad

Das Hallenbad hat zu den folgenden Zeiten geöffnet:

Montag, 18.30 - 21.00 Uhr

Dienstag, 18.00 - 20.30 Uhr

Mittwoch, 18.30 - 20.30 Uhr

Donnerstag,18.00 - 20.30 Uhr

Freitag, 18.00 - 20.30 Uhr

Samstag, 13.00 - 14.00 Uhr nur für Menschen mit Handicap (mit entsprechender Berechtigung)

Samstag, 14.00 - 17.30 Uhr Familientag

Sonntag, 8.30 - 11.30 Uhr

An Feiertagen bleibt das Hallenbad geschlossen.

 

Kanalsanierungsarbeiten in Großostheim

In den nächsten Wochen werden in Großostheim Kanalsanierungsarbeiten in verschiedenen Straßen ausgeführt.

Die Arbeiten hierzu erfolgen ausschließlich über die vorhandenen Revisionsschächte, Aufgrabungen sind nicht erforderlich.

Mit kurzzeitigen Behinderungen in den jeweils betroffenen Straßen ist zu rechnen.

Die beauftragte Firma Kanaltechnik Geiger aus Mainaschaff informiert die betroffenen Anwohner vorher noch zusätzlich über eine Wurfsendung.

Wir bitten die dabei entstehenden Unannehmlichkeiten und Behinderungen zu entschuldigen.

 

Untersuchung und Reinigung der Kanäle in Ringheim

In den nächsten Wochen wird in Ringheim die Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung des öffentlichen Kanalnetzes in Ringheim durchgeführt. Dazu werden die Kanäle und Revisionsschächte vorher mittels Hochdruckspülfahrzeug gereinigt und anschließend inspiziert. Die Arbeiten werden von der beauftragten Firma Umwelttechnik Müller aus Eppertshausen, Abschnitts- bzw. Straßenzugweise ausgeführt. Dabei ist mit kurzzeitigen Behinderungen in den jeweils betroffenen Straßen zu rechnen.

Wir bitten die dabei entstehenden Unannehmlichkeiten und Behinderungen zu entschuldigen.

 

Vollsperrung Dürrbach und Breitfeldstraße

Der Wirtschaftsweg entlang des Dürrbachs wird zwischen dem Wartturmweg und der „Muttergottes am Trieb“  bis voraussichtlich 30.06.2025 zur Herstellung der Ortsumgehungsstraße Pflaumheim voll gesperrt bleiben.

Zudem wird die Breitfeldstaße in dem Teilabschnitt zwischen Ortsausgang Pflaumheim und der Einmündung Ringheimer Mühlstraße voraussichtlich ab Montag, den 11.03.2024 bis voraussichtlich zum Jahresende voll gesperrt. Es wird darauf hingewiesen, dass demnach eine Durchfahrt aus bzw. in Richtung Pflaumheim nicht mehr möglich ist.

Wir bitten um Verständnis, dass es zu Behinderungen kommen kann.

 

Sicherung der Gehbahnen im Winter

Der Markt Großostheim weist auf die Verpflichtung hin, dass Grundstücksanlieger von Gehwegen und Fußpfaden diese von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif-, oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt) zu bestreuen sind, nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln, oder das Eis zu beseitigen ist.

Diese Sicherungsarbeiten sind an Werktagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahr für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.

(Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter / Markt Großostheim v. 17.12.2021) 

 

Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen

Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Gemeinde als Meldebehörde im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft). Die davon betroffenen Bürger/-innen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Dieser Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.

Die Gemeinde bzw. Meldebehörde darf, falls einer Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, Daten nur in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten übermitteln.

 

 

Stellenausschreibungen

Der Markt Großostheim sucht zu den angegebenen Zeitpunkten:

  • Techniker- oder Meister für den Bereich Bauhof/Gärtnerei Fachrichtung Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • Bereichsleiter für den Bereich Tiefbau (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • Facharbeiter für das gemeindliche Wasserwerk (m/w/d) zum 01.02.2025
  • Rettungsschwimmer ab dem 15.05.2025 bis 15.09.202
  • Bundesfreiwilligendienst im Bereich „Soziales“ und „Umwelt“ (m/w/d) zum 01.09.2025
  • Praktikanten im sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Weitere Informationen zu den Stellen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite unter:

www.grossostheim.de/karriere

 

Neues von den Wochenmärkten

Metzgerei Hellenthal nicht mehr auf dem Wochenmarkt vertreten

Die Metzgerei Hellenthal wird auf dem Ringheimer Wochenmarkt leider bis auf Weiteres nicht anwesend sein können. Grund hierfür ist der Personalmangel.

 

Wochenmarkt Großostheim und Ringheim

NachfüllBar
Urlaub bis einschließlich 4. Februar 2025

 

Abend des Sports

Die Vereine und Schulen in der Großgemeinde werden gebeten, ihre Einzelsportler und Mannschaften, die im Jahr 2024 bei

·         Unterfränkischen Meisterschaften einen 1. Platz

·         Bayerischen Meisterschaften einen 1. bis 3. Platz

·         Deutschen Meisterschaften den Endkampf bzw. die Endrunde erreicht haben

·         Internationalen Meisterschaften teilgenommen haben

zu melden. Es wird die höchste Auszeichnung geehrt.

Weiter können Schüler- und Jugendmannschaften für eine Ehrung vorgeschlagen werden, die in den letzten Jahren besonders erfolgreich waren. Hier sollen gute und dauerhafte Leistungen von jungen Mannschaften z.B. auf Kreisebene, gewürdigt werden, die ansonsten bei Ehrungen eigentlich nicht zum Zuge kommen.

Der diesjährige Ehrenabend findet am Freitag, den 28.03.2025 um 19:00 Uhr in der Bachgauhalle statt.

Bis spätestens 07.02.2025, können die Anmeldungen schriftlich und digital eingereicht werden.

Markt Großostheim

Veranstaltungen/Vereinsförderung

Schaafheimer Str. 33

63762 Großostheim

Email: 

Es wird gebeten, die dazugehörigen Formulare, zu nutzen. Diese finden Sie auf der Homepage des Marktes Großostheim unter www.grossostheim.de/ehrenabend

 

Einladung zur Dienst.- und Mitgliederversammlung

 

Die diesjährige Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Markt Großostheim und die Mitgliederversammlung des Feuerwehrverein Markt Großostheim e.V. findet am Samstag, den 25.01.2025, um 19:00 Uhr in der Feuerwache statt.

Hierzu lade ich Dich recht herzlich ein

Folgende Tagesordnungspunkte wurden festgelegt:

1. Begrüßung

2. Totenehrung

3. Bericht des Kommandanten

4. Mitgliederversammlung des Feuerwehrvereins Markt Großostheim e.V.

5. Ehrungen / Beförderungen

6. Verschiedenes / Grußworte

Alan Friedreich

(Kommandant)

 

Führungsnetz Bachgau

Führung im Bachgaumuseum „Schätze aus dem Archiv“

Das Nöthigsgut in Großostheim ist mit dem ältesten Fachwerkhaus im Kreis Aschaffenburg, dem Gotischen Haus von1421, das bedeutendste Fachwerk-Ensemble im Kreis. In seinem Inneren birgt es als weitere Kostbarkeit das Bachgaumuseum, eines der wenigen Landschaftsmuseen Bayerns und eines der führenden Unterfrankens. Seine Besonderheit beruht nicht nur auf Ausstellungsstücken aus kostbaren Materialien, sondern auch auf auserlesenen Kunstwerken und meisterhaft gefertigten Stein-, Ton- und Metallarbeiten. Beeindruckende Technik verdeutlicht die hohen handwerklichen Qualitäten der einheimischen Bevölkerung. Erleben Sie Original-Artefakte, die Jahrtausende überdauert haben, darunter prächtige Schmuckstücke und einen Glücksfund aus dem frühesten Christentum. Viele Exponate sind einzigartige, unwiederbringliche Zeugnisse und geben einen faszinierenden Einblick in das Leben unserer Vorfahren.

Tauche bei der Führung ein in eine vergangene Ära voller Geheimnisse und spannender Geschichten.

Termin: Sonntag, 26. Januar 2025, 15:00 Uhr

Treffpunkt: Nöthigsgut am Marktplatz, Eingang Bachgaumuseum

Dauer: ca. 1 Stunde

Teilnahmebetrag: Die Führung ist kostenlos, zzgl. Museums-Eintritt

 

Der „Kleine Schaafheimer Jakobsweg“ – Einmal Tagespilger sein

Der „Kleine Schaafheimer Jakobsweg“ verbindet alle vier Ortsteile von Schaafheim. An jeweils vier Raststationen in Schaafheim, Mosbach, Radheim und Schlierbach stehen Wegekreuze mit einer Bank davor zum Innehalten und Ausruhen. Der anspruchsvolle Rundweg hat eine Länge von ca. 25 Kilometer und ist in 5 – 6 Stunden in herrlicher Gegend zu bewältigen. Eine gewisse Grundkondition ist Voraussetzung, um den Weg durch die Fluren und Wälder genießen zu können.  

Sie werden von Sabine Frank und Dr. Thomas Draxler begleitet. Beide haben den Jakobsweg „Camino Primitivo“ begangen und geben wertvolle Infos, Hinweise und Tipps weiter. Thomas Draxler ist ausgebildeter Leiter für Pilgergruppen.

Jeder „Tagespilger“ erhält einen Pilgerpass, eine Pilgerurkunde und ein „Mönchsgeheimnis“.

Termin: 16. Februar 2025 um 11.30 Uhr

Treffpunkt: Schaafheim, Müllerweg 93 (Start und Ziel)

Dauer: ca. 5 – 6 Stunden

Teilnahmebetrag: 10,- € inkl. Urkunde und Pilgergetränk  „Mönchsgeheimnis“

Anmeldung: Tel. 06073-7406464, www.peace-walker.de

 

Führung durch die Wäscheabteilung des Bachgaumuseums - „Reiz und Hülle. Was Mann und Frau darunter anhatten“

In einer kurzweiligen Führung erfahren sie Aufschlussreiches über Wäschemode aus 5 Jahrhunderten. Das Mittelalter war vielleicht garnicht so prüde? Im Anschluss noch eine kleine Museumsführung

Termin: Sonntag, 16. Februar 2025 um 14:00 Uhr

Treffpunkt: Bachgaumuseum, Marktplatz 1

Dauer: ca. 1 Stunde

Führung: Ewald Lang

 

Vogelstimmenwanderung durch die Wenigumstädter Gemarkung im März

Die Bäume haben jetzt kaum Blätter, wenig Gelegenheit sich zu verstecken, man kann die Vögel sehen. Die meisten Sommervögel sind noch unterwegs, manche Teilzieher kommen bald/gerade an, es ist die Zeit der Jahresvögel. Den Weg verändern wir nicht. Ca. 30 Arten haben wir bei einer Begehung im Jahr 2020 registriert. Am Ende der Wanderung erwartet uns eine Kaffee- und Kuchenpause. Während der Wanderung werden wir das Thema: „Der Körperbau der Vögel – Das falsche Knie“ behandeln.

Termin: Sonntag, 9. März, 7:00 Uhr
Treffpunkt: Großostheim OT Wenigumstadt an der Apotheke Hauptstraße
Dauer: ca. 3 Stunden
Teilnehmerbetrag: Kosten keine, Spende willkommen, Kaffee und Kuchen frei
Führung: Natur- und Vogelschutzverein 1924 Wenigumstadt e.V.

Hinweis: Unbedingt Fernglas oder Spektiv mitbringen. Wetterfeste Kleidung, wir sind auch auf Feldwegen unterwegs. Keine Anmeldung erforderlich

Weitere Infos unter www.nvv-wenigumstadt.de 

 

Der „Kleine Schaafheimer Jakobsweg“: Einmal Tagespilger sein

Der „Kleine Schaafheimer Jakobsweg“ verbindet alle vier Ortsteile von Schaafheim. An jeweils vier Raststationen in Schaafheim, Mosbach, Radheim und Schlierbach stehen Wegekreuze mit einer Bank davor zum Innehalten und Ausruhen. Der anspruchsvolle Rundweg hat eine Länge von ca. 25 Kilometer und ist in 5 – 6 Stunden in herrlicher Gegend zu bewältigen. Eine gewisse Grundkondition ist Voraussetzung, um den Weg durch die Fluren und Wälder genießen zu können.  

Sie werden von Sabine Frank und Dr. Thomas Draxler begleitet. Beide haben den Jakobsweg „Camino Primitivo“ begangen und geben wertvolle Infos, Hinweise und Tipps weiter. Thomas Draxler ist ausgebildeter Leiter für Pilgergruppen.

Jeder „Tagespilger“ erhält einen Pilgerpass, eine Pilgerurkunde und ein „Mönchsgeheimnis“.

Termin: Sonntag, 09. März um 11:30 Uhr
Treffpunkt: Schaafheim, Müllerweg 93 (Start und Ziel)
Dauer: ca. 5 – 6 Stunden
Teilnahmebetrag: 10,- € inkl. Urkunde und Pilgergetränk „Mönchsgeheimnis“
Anmeldung: Tel. 06073-740 64 64, www.peace-walker.de

 

Familienführung im Bachgaumuseum: Von der Saat bis zur Ernte – Wie gelangt das Brot zu uns?

Wir sehen uns im Museum den Jahreslauf in der Landwirtschaft an. Was wurde angebaut, wie wurde geerntet und wie kommt das Brot zu uns?

Termin: Sonntag, 9. März um 15:00 Uhr

Dauer: 15- 16 Uhr

Teilnahmebetrag: 3,00 € zzgl. Eintritt pro Person, Kinder bis 14 Jahren Eintritt frei

 

Info der Gemeindebücherei Großostheim

 

Unser Thema im Monat Januar – Ratgeber für alle Lebenslagen

 

Zu Beginn des Jahres möchten wir Ihnen besonders unsere Sachbücher ans Herz legen. Sie finden bei uns informative Bücher zu vielen Themen, die vielleicht auch Sie im Moment bewegen.

Ganz aktuell haben wir diese Titel neu in der Ausleihe:

Christine Horsten, Hype - der geheime Motor hinter KI, Krypto & Co.

Constantin Schreiber, Lasst uns offen reden – Warum Demokratie furchtlose Debatten braucht

Jens Foell, Fakten sind auch nur Meinungen - wie wir wissenschaftlich zwischen Wahrheit und

Wahrnehmung unterscheiden

Anne Applebaum, Die Achse der Autokraten - Korruption, Kontrolle, Propaganda: Wie Diktatoren sich

gegenseitig an der Macht halten

Manfred Lütz u. Jehuda Bacon, Solange wir leben müssen wir uns entscheiden

Philipp Hanf, Wer stirbt denn nicht – die Kunst zu leben, wenn man stirbt

 

Auch in unserer Onleihe E-Ausleihe-Franken finden Sie zahlreiche Sachbücher und Zeitschriften, wie

z. Bsp. Der Spiegel, Psychologie heute, P.M. History, Auto Motor Sport.

 

Ihre Gemeindebücherei Großostheim – Immer einen Besuch wert!

 

P.S. eine Anmerkung noch zu unserem Artikel „70 Jahre Lesebegeisterung in Großostheim“. Gründer der Bücherei war nicht Herr Fridolin Stadler sondern sein Vater Ludwig Stadler.

 

Öffnungszeiten der Gemeindebücherei am Marktplatz:

Montag            15.00 Uhr – 19.00 Uhr

Dienstag          09.00 Uhr – 11.30 Uhr

                        15.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch          09.00 Uhr – 11.30 Uhr

Donnerstag      15.00 Uhr – 19.00 Uhr

Freitag             15.00 Uhr – 18.00 Uhr

Jeden 1. Freitag im Monat 10.00 Uhr – 12.00 Uhr

Telefonnr. 3933, Email

 

Öffnungszeiten Filiale Ringheim

Montag            14.30 Uhr – 16.30 Uhr

Dienstag          09.00 Uhr – 11.30 Uhr

                        18.00 Uhr – 19.30 Uhr

Freitag             16.00 Uhr – 18.00 Uhr

Telefonnr. 9979880, Email

Im Internet: https://opac.winbiap.net/grossostheim

 

Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des ersten Bürgermeisters am Sonntag, den 09.02.2025

  1.  Die Wählerverzeichnisse für die Stimmbezirke werden an den Werktagen während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit vom 20.01.2025 (20. Tag vor dem Wahltag) bis zum 24.01.2025 (16. Tag vor dem Wahltag) von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Donnerstag, den 23.01.2025 in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Rathaus, Zimmer Nummer 4, Schaafheimer Str. 33, 63762 Großostheim für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten.
    Jede/Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der zu ihrer/seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie/er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder eine Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Meldegesetz eingetragen ist.

  2. Das Stimmrecht kann nur ausüben, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder für unvollständig hält, kann innerhalb der oben genannten Einsichtsfrist Beschwerde einlegen. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Großostheim eingelegt werden.

  3. Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 19.01.2025 (21. Tag vor dem Wahltag) eine Wahlbenachrichtigung mit einem Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann.

  4. Wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Stimmbezirk abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird.

  5. Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben
    5.1 bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat.
    5.2 durch Briefwahl

  6. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag
    6.1 Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind.
    6.2 Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis nicht eingetragen sind, wenn
    6.2.1 sie nachweisen, dass sie ohne Verschulden die Antragsfrist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis oder die Frist für die Beschwerde wegen der Richtigkeit und der Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses versäumt haben, oder
    6.2.2 ihr Wahlrecht erst nach Ablauf der in Nr. 6.2.1 genannten Antrags- oder Beschwerdefristen entstanden ist, oder
    6.2.3 ihr Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist und sie nicht in einem Wählerverzeichnis eingetragen wurden.

  7. Der Wahlschein kann bis zum 07.02.2025 (2. Tag vor dem Wahltag), 15.00 Uhr beim Markt Großostheim, Rathaus, Schaafheimer Str. 33, 63762 Großostheim Zimmer Nummer 4, 9 oder 10, schriftlich oder mündlich, nicht aber telefonisch, beantragt werden. Die Schriftform gilt durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form gewahrt. Der mit der Wahlbenachrichtigung übersandte Vordruck kann verwendet werden.
    In den Fällen der Nr. 6.2 können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Abstimmungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

  8. Wer den Antrag für einen Anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen gesonderten Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Kann eine wahlberechtigte Person infolge einer Behinderung weder den Wahlschein selbst beantragen noch einem Dritten eine Vollmacht erteilen, darf sie sich der Unterstützung einer Person ihres Vertrauens bedienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personalien glaubhaft zu machen, dass die Antragstellung dem Willen der wahlberechtigten Person entspricht

  9. Die Wahlberechtigten erhalten mit dem Wahlschein
    - einen Stimmzettel für die oben bezeichnete Wahl,
    - einen Stimmzettelumschlag für den Stimmzettel,
    - einen hellroten Wahlbriefumschlag (mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist) für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag,
    - ein Merkblatt für die Briefwahl.

  10. Der Wahlschein, der Stimmzettel und die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten zugesandt. Sie können auch an die Wahlberechtigten persönlich ausgehändigt werden. Anderen Personen als den Wahlberechtigten dürfen der Wahlschein, der Stimmzettel und die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor der Aushändigung der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss bei Abholung der Unterlagen das 16. Lebensjahr vollendet haben; auf Verlangen hat sie sich auszuweisen. Kann eine wahlberechtigte Person infolge einer Behinderung weder die Unterlagen selbst abholen noch einem Dritten eine Vollmacht erteilen, darf sie sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personalien glaubhaft zu machen, dass sie entsprechend dem Willen der wahlberechtigten Person handelt.

  11. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor dem Wahltag (08.02.2025), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

  12. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

  13. Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle einsenden, dass der Wahlbrief so dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgegeben werden.

 

Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.

 

Großostheim, den 16.01.2025

Markt Großostheim

i.V.

 

gez.

Roland Schuler

Zweiter Bürgermeister

 

 

 

Mitteilung des Landratsamtes Aschaffenburg

Antragstellung für die Vereinspauschale 2025

Auch für das Kalenderjahr 2025 sieht der Freistaat Bayern für Vereine, die Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbandes e. V. (BLSV), des Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes Bayern e. V. (BVS Bayern), des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) oder des Oberpfälzer Schützenbundes e. V. (OSB) sind, eine Finanzhilfe in Form der Vereinspauschale vor.

Die Förderung ist wie bisher an einen förmlichen Antrag gebunden. Dieser muss für das Jahr 2025 mit sämtlichen Unterlagen (Übungsleiterlizenzen, ggf. Erklärung zur Teilung von Lizenzen, Freistellungsbescheid) und unterschrieben, bis spätestens 3. März 2024 (Datum des Poststempels) an das Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg gesandt werden. Die Einreichung der Anträge ist auf dem Postweg, per E-Mail oder online im Bayernportal möglich. Zu beachten ist, dass eine persönliche Antragsabgabe im Landratsamt grundsätzlich nur nach vorheriger Terminabsprache möglich ist.

Alle Neuerungen und Informationen zu den Sportförderrichtlinien sowie die Antragsformulare finden sich auf der Homepage des Landkreises Aschaffenburg unter der allgemeinen Suchfunktion Stichwort „Vereinspauschale“.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes Aschaffenburg telefonisch unter den Telefonnummern 06021/394-2316 und -2311 oder per E-Mail an zur Verfügung. Es kann auch eine Nachricht hinterlassen werden, in welcher um Rückruf gebeten wird.

 

 

Vortrag Menschen mit Behinderung begleiten

Am Dienstag, den 04. Februar 2025 von 18:30 bis 20:00 Uhr In Aschaffeenburg, Martinushaus, Treibgasse 26b für alle ehrenamtlich Tätigen, die sich im Rahmen eines sozialen Ehrenamts engagieren sowie weitere Interessierte ein Vortrag zum Thema „Menschen mit Behinderung begleiten“ statt.

Behinderungen und chronische Erkrankungen wirken sich auf alle Lebensbereiche der Menschen aus: Wohnen, Arbeit, Gesundheit, Freizeit, Mobilität….

Alexandra Eisermann als Behindertenbeauftragte des Landkreises Aschaffenburg und Barbara Ellerbrock als Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) des Landkreises Aschaffenburg, widmen sich diesen und weiteren Fragen.

Dabei geht es um konkrete Fragen wie:

  • Welche Möglichkeiten gibt es trotzdem am Leben in seiner Vielfältigkeit teilzuhaben?
  • Wie kann ich trotz Einschränkungen mein Leben selbstbestimmt gestalten?
  • Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es und wie bekomme ich diese?

Bringen Sie Ihre Fragen mit und lassen Sie uns ins Gespräch kommen!

Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist bis zum 28. Januar 2025 telefonisch unter 06021 – 394 5117 oder per E-Mail unter erforderlich.

Der Vortrag findet im Rahmen der Fortbildungsreihe für das Soziale Ehrenamt statt.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Dietz oder Frau Kunkel, Landratsamt Aschaffen-burg, Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement, Tel. 0 60 21 / 394 - 5117, E-Mail: , bzw. Herr Oberle, Fachdienst Gemeinde-caritas, Tel. 0 60 21 / 392 - 206, E-Mail: gerne zur Verfügung.

 

 Vortrag „Medienmündig statt Mediensüchtig“ - den Einstieg in die digitale Welt gut begleiten

Das erste Smartphone ist für viele Kinder der heiß ersehnte Einstieg in die digitale Welt. Mit freiem WLAN, Messenger Diensten und Social Media ploppen aber auch sehr schnell Inhalte auf, die so gar nicht für Kinder geeignet sind. Zusätzlich stressen die vielen Möglichkeiten der Kommunikation auch die Eltern.

Im Vortrag erklärt der Referent die Anziehungskraft von digitalen Geräten auf Kinder und Jugendliche. Er gibt konkrete Tipps wie Eltern die Social-Media-Nutzung begleiten und unterstützen können und gibt Tipps bei Mobbing oder Belästigung im Netz.

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Zielgruppe: Eltern mit Kindern im Alter von 8 bis 12 Jahren

Veranstalter: Präventive Jugendhilfe, FB 23, Landratsamt Aschaffenburg

Referent: Felix Behl, medienpädagogischer Berater für digitale Bildung an den Staatl. Schulämtern Aschaffenburg (Stadt/Land) und Miltenberg sowie Datenschutz-Beauftragter für Grund-, Mittel und Förderschulen am Staatl. Schulamt Miltenberg

Termin: Donnerstag, 20.02.2025 ab 19:00 Uhr

Ort: großer Sitzungssaal, Landratsamt Aschaffenburg, Eingang Friesenstraße

Anmeldung: bis 14.02.2025 unter https://t1p.de/Zeit-fuer-Elternfragen

  

Elterntraining - "Familienteam"; Präsenz-Kurs an vier aufeinander aufbauenden Terminen

Das Leben mit Kindern kann manchmal ganz schön nervenaufreibend sein. Alle Mütter und Väter wünschen sich liebevolle Eltern zu sein. Manchmal sind aber einfach die Akkus leer und an ein friedliches Miteinander ist nicht zu denken.

Im Elterntraining „Familienteam“ finden Sie Antworten auf die Fragen:

  • Was kann ich tun, wenn mein Kind mir gefühlt auf der Nase herumtanzt?
  • Wie schaffen wir "Dauerbrenner" im Familienalltag gemeinsam aus der Welt?
  • Wie setze ich Grenzen liebevoll und bestimmt?
  • Wie kann ich auf mein Kind so eingehen, dass es sich wirklich verstanden fühlt?
  • Wie kann ich meine Bedürfnisse so mitteilen, dass mir mein Kind zuhört?

Das Elterntraining für maximal 10 Mütter, Väter oder andere Erziehungspersonen im Landkreis Aschaffenburg bietet die Familienbildung im Fachbereich Präventive Jugendhilfe zu folgenden Terminen im Mehrgenerationenhaus „Lebenswert“ in Goldbach an:

Termine:

Freitag, 07.02.2025 von 17.00 – 21.00 Uhr

Samstag, 08.02.2025 von 9.00 – 17.00 Uhr

Freitag, 14.03.2025 von 17.00 – 21.00 Uhr

Samstag, 15.03.2025 von 9.00 – 17.00 Uhr

Kosten: kostenfrei

Kinderbetreuung: auf Anfrage

Verbindliche Anmeldung bis 04.02.2024 an:

Weitere Infos: Verena Knecht, Präventive Jugendhilfe, Familienbildung oder 06021/394-4351

 

 Bekanntmachung

Ausweisung „bezeichneter Gebiete“ nach Art. 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG)

Bekanntmachung Ausweisung „bezeichneter Gebiete“ nach Art. 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG)

 

 

Abfallwirtschaft: Jahresendabrechnungen 2024

Die Abfallentsorgungsgebührenbescheide für das Jahr 2024 mit den Festsetzungen der Vorauszahlungen 2025 werden spätestens Ende Januar 2025 versandt werden. Bitte beachten Sie, dass Änderungswünsche rechtzeitig vor Jahreswechsel im Landratsamt Aschaffenburg eingehen müssen, damit Sie bei den Endabrechnungen und Vorauszahlungen entsprechend berücksichtigt werden können.

Bitte vergleichen Sie genau die in den Bescheiden angegeben Deckelnummern mit denen Ihrer tatsächlich vorhandenen Tonnen.

Eigentümerwechsel

Eigentümerwechsel der angeschlossenen Grundstücke müssen der Müllgebührenstelle unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, da bis zum Eingang dieser Mitteilung der alte und der neue Grundstückseigentümer als Gesamtschuldner für die Abfallentsorgungs-gebühren haften. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt keine automatische Weiterleitung an die Müllgebührenstelle vom Grundbuchamt, Notar oder der Gemeinde.

Der Wechsel kann nur jeweils zum 1. eines Monats erfolgen, so dass der gewünschte Termin gleich mit angegeben werden soll.

Mieterwechsel

Wenn der Mieter wechselt, kann bei der Müllgebührenstelle für die interne Abrechnung telefonisch, schriftlich, per Email oder Fax eine individuelle Leistungsberechnung angefordert werden.

Änderungen

Änderungen, z.B. der Bankverbindung, der Wohnadresse oder des Zustellbevoll-mächtigten bzw. Hausverwalters müssen ebenfalls unverzüglich schriftlich der Müllgebührenstelle angegeben werden, damit diese berücksichtigt werden können.

Kontaktadresse Müllgebührenstelle

Landratsamt Aschaffenburg, Müllgebührenstelle, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg

Telefonnummer 06021/394-7444, Fax-Nr. 06021/394-944

Abfallberatung: Telefonnummer 06021-394-7422

www.abfallwirtschaft-ab.de

Email:

Öffnungszeiten:

Montag – Mittwoch 8–16 Uhr, Donnerstag 8–17 Uhr, Freitag 8–12 Uhr

 

 

Tag der offenen Tür an der Fachakademie für Sozialpädagogik

Die FakS Aschaffenburg veranstaltet am Samstag, den 18.01.2025 von 10:00 bis 14:00 Uhr erstmalig einen „Tag der offenen Tür“. Hier bietet sich für Interessierte die Gelegenheit, jede Menge Informationen rund um die Ausbildung zur staatl. anerkannten Erzieherin / zum staatl. anerkannten Erzieher zu erlangen.

 

 

Jahresstatistik 2024

Sitzungsdienst 2024

Die Belange der Gemeinde wurden in folgenden Sitzungen behandelt:

18 Gemeinderatssitzungen

12 Bau- und Planungsausschusssitzungen

7   Umwelt- und Verkehrsausschusssitzungen

6   Rechnungsprüfungsausschusssitzungen

14 Haupt- und Finanzausschusssitzungen

2   Sitzungen des Werkausschusses der Gemeindewerke Großostheim - Mittagsinsel

Einwohnerentwicklung zum 31.12.2024

Stand: 31.12.2024 31.12.2023 Zunahme/Abnahme

Gesamt Einwohnerzahl

16.432

16.587

./. 155

 

 

 

 

männliche Einwohner

8.252

8.316

./. 64

weibliche   Einwohner

8.180

8.269

./. 89

diverse Einwohner

 

2

./. 2

 

 

 

 

Einwohnerzahl Großostheim

8.537

8.623

./. 86

männliche Einwohner

4.239

4.283

./. 44

weibliche   Einwohner

4298

4.340

./. 42

 

 

 

 

Einwohnerzahl Ringheim:

3.043

3.105

./. 62

männliche Einwohner

1.570

1.585

./. 15

weibliche   Einwohner

1473

1.520

./. 47

 

 

 

 

Einwohnerzahl Pflaumheim:

2.812

2.806

+ 6

männliche Einwohner

1.429

1.429

0

weibliche   Einwohner

1383

1.375

+ 8

diverse Einwohner

 

2

./. 2

 

 

 

 

Einwohnerzahl Wenigumstadt:

2.040

2.053

./. 13

männliche Einwohner

1.014

1.019

./. 5

weibliche   Einwohner

1.026

1.034

./. 8

 

 

 

 

Mitbürger mit ausländischen

2.225

2.272

./. 47

Staatsangehörigkeiten

 

 

 

davon Doppelstaatler

1.170

1.128

+ 42

 

 

 

 

Geburten    2024:

115

135

./. 20

Sterbefälle  2024:

186

161

+ 25

 

 

 

 

davon:

Geburten

Geburten

 

Großostheim

64

72

./. 8

Ringheim

20

25

./. 5

Pflaumheim

18

24

./. 6

Wenigumstadt

13

14

./. 1

Jahresstatistik Standesamt 2024

Leistung Anzahl

Eheschließungen

 

hier vollzogen

69

von anderen Standesämtern kommend

12

Anzahl Ehen nach § 17a PStG

0

Anzahl beide Ehegatten männlich

1

Anzahl beide Ehegatten weiblich

1

 

 

Anmeldungen zur Eheschließung

86

davon für ein anderes Standesamt

28

 

 

Familienstand bei Anmeldung

 

beide ledig

64

einer oder beide nicht ledig

22

 

 

Namensführung in der Ehe

 

kein gemeinsamer Familienname

15

gemeinsamer Familienname

54

Name des Ehemannes oder des 1. Ehegatten

45

Name der Ehefrau oder des 2. Ehegatten

9

Hinzufügung Geburtsname oder früherer Name

4

 

 

Staatsangehörigkeit bei Anmeldung

 

einer von beiden nicht deutsch

6

beide deutsch

79

beide nicht deutsch

1

 

 

Ausgestellte Ehefähigkeitszeugnisse

4

 

 

Sterbefälle

 

männlich

50

weiblich

56

hier verstorben aber nicht wohnhaft

8

 

 

Kirchenaustritte

235

 

 

Geburtenregister

 

Geburt (Hausgeburt)

0

Jahresstatistik 2024 Sozialwesen

237 Rentenanträge

Statistik 2024 Gemeindebücherei Großostheim/Ringheim

Genre Anzahl

Buch- und Medienbestand: 

20153

Sachliteratur 

2027

Schöne Literatur 

5829

Kinder/Jugendliteratur  

9705

Zeitschriften

630

Tonträger (incl. Hörbücher)  

1192

DVD

561

Konsolenspiele (Nintendo DS/Wii)

166

Spiele

32

Technische Geräte

11