iStock-1136317806_©iStock_Andrey-Popov_mgo_26-02-24-01_2337x653-96

Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachungen 08.05.2024

 

Sprechstunden des Bürgermeisters

 

Täglich von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

donnerstags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 17.30 Uhr im Rathaus.

Besprechungstermine mit Behörden oder Bürgern können zu Wartezeiten führen. Um dies zu vermeiden, können Sie jederzeit Termine unter der Telefon-Nr. 5004-5020, Frau Müller, vereinbaren.

 

Sprechstunden des Bürgermeisters in den Ortsteilen

 

Die Sprechstunden in den Ortsteilen finden nach vorheriger telefonischer Terminabsprache statt.

OT Ringheim,              Montag, 03.06.2024 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Quartierszentrum

OT Pflaumheim,          Dienstag, 04.06.2024 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Neuen Schule, St.-Anna Weg

OT Wenigumstadt,      Mittwoch, 15.05.2024 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Astrid-Lindgren-Schule

 

Informationen rund um die Wertstoffsammlung, Haus- und Bioabfall sowie des Biomassen- und Recyclinghofes Markt Großostheim

 

Müllabfuhr

 

Nachstehend werden die Abfuhr- und Entleerungstermine für die Bioabfall- und Restmülltonnen in

Großostheim und den Ortsteilen bekannt gegeben:

 

Großostheim und Ringheim                      Pflaumheim und Wenigumstadt

Restmüll                                                  Restmüll

Dienstag,         22.05.2024                               Dienstag,          22.05.2024

Dienstag,         05.06.2024                               Dienstag,          05.06.2024

 

Bioabfall                                                         Bioabfall

Dienstag,         14.05.2024                               Dienstag,          14.05.2024

Dienstag,         28.05.2024                               Dienstag,          28.05.2024

  

Kunststoffsammlung:

Großostheim                            Donnerstag, 16.05.2024

Pflaumheim                              Freitag, 21.05.2024

Wenigumstadt                          Dienstag, 14.05.2024

Ringheim, Sonneck                  Mittwoch, 15.05.2024

 

Papiertonne:

Großostheim, Wenigumstadt                Montag, 21.05.2024

Ringheim, Pflaumheim                          Freitag, 17.05.2024

Sonneck                                                  Montag, 03.06.2024

 

Problemabfallannahme:

 

Donnerstag, 22.05.2024 von 16.00 - 18.00 Uhr in Pflaumheim (Parkplatz TSV-Sportplatz, Spessartstraße)

Problemabfälle sind z. B. Farben und Lacke, ölverunreinigte Gegenstände, organische Lösungsmittel, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Batterien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Fieberthermometer, Fotochemikalien, Säuren und Laugen und vieles mehr.
Aber aufgepasst: Altöl wird nicht bei der Problemabfallsammlung angenommen!

 

Sommeröffnungszeiten Biomassen- und Recyclinghof:

 

Von 14.März bis einschließlich 31.Oktober:
Montag            von 14.00 – 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch         von 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag             von 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag          von  9.00 – 14.00 Uhr

 

Öffnungszeiten Grüngutannahmeplätze von April bis Oktober:

 

Sollte in dieser Zeit ein Termin auf einen Feiertag fallen, entfällt der Termin.

Wenigumstadt, Festplatz: 10:00 bis 12:30 Uhr (erster Samstag im Monat)

Nächste Termine:

01.06.2024

06.07.2024

03.08.2024

07.09.2024

05.10.2024

Pflaumheim, Rudelzauer Straße: 10:00 bis 12:00 Uhr (dritter Samstag im Monat)

Nächste Termine:

18.05.2024

15.06.2024

20.07.2024

17.08.2024

21.09.2024

19.10.2024

 

Fundsachen

 

Plüschhase

Dunkelblaue Steppweste

 

Schließung Rathaus/ Bauhof/Biomassen- und Recyclinghof/gemdl. Kindergärten/Bücherei

 

Am Mittwoch, den 08.05.2024 bleiben das Rathaus, der Bauhof, die Bücherei, die gemeindlichen Kindergärten und der Biomassen- und Recyclinghof wegen einer Gemeinschaftsveranstaltung geschlossen.

 

Öffnungszeiten Hallenbad:

 

Montag, 18.30 - 21.00 Uhr

Dienstag, 18.00 - 20.30 Uhr

Mittwoch, 18.30 - 20.30 Uhr

Donnerstag,18.00 - 20.30 Uhr

Freitag, 18.00 - 20.30 Uhr

Samstag, 13.00 - 14.00 Uhr nur für Menschen mit Handicap (mit entsprechender Berechtigung)

Samstag, 14.00 - 17.30 Uhr Familientag

Sonntag, 8.30 - 11.30 Uhr

An Feiertagen bleibt das Hallenbad geschlossen.

 

Vorankündigung - Öffnung Freibad

 

Das Freibad ist ab Mittwoch, den 15.05.2024 täglich von 9 - 20 Uhr geöffnet.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Freitag, den 07.06.2024, findet auf dem Gelände des Freibads Großostheim das diesjährige Open-Air-Kino statt.

Direkt darauffolgend am Samstag, den 08.06.2024, feiern wir unser Schwimmbadfest.

Wir hoffen auf trockenes Wetter und angenehme Temperaturen!

Weitere Informationen folgen in Kürze, auch auf unserer neuen Homepage.

 

Hinweise der Verkehrsbehörde

 

Verkehrsbehinderung in Großostheim

Anlässlich des „Sponsorenlaufs“ der Grundschule Großostheim kann es am Freitag, den 10.05.2024 in der Zeit von 9 – 11 Uhr zu Behinderungen im Bereich der Welzbachhalle/TV-Halle kommen. Die Strecke verläuft von der TV-Halle in Richtung Freibad, Kindergarten Mullewapp, Seniorenheim und zur Welzbachhalle.

Die Verkehrsteilnehmer werden in den genannten Bereichen um erhöhte Vorsicht gebeten.

 

Vorübergehende Container-Versetzung in Wenigumstadt

Die Mehrkammer- und Dosencontainer im Hof der Alten Schule, Mosbacher Straße 1, werden in der Zeit vom 16.05. bis 06.06.2022 an die Schulturnhalle, Hamoirstaße 9, verlegt.

Wir bitten die Bevölkerung um entsprechende Beachtung.

 

Stellenausschreibungen

 

Der Markt Großostheim sucht zu den angegebenen Zeitpunkten:

  • Ausbildung zum Verwaltungswirt (m/w/d) in der Kommunalverwaltung zum 01.09.2025
  • Betriebselektriker (m/w/d) für das Techniker- und Hausmeisterteam zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • IT – Sachbearbeiter (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • Maurer, Straßenbauer, Landschaftsgärtner oder Straßenwärter (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • Pädagogische Fachkräfte für unsere Kindertageseinrichtungen (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • Bundesfreiwilligendienst im Bereich Soziales (m/w/d) zum 01.09.2024
  • Berufspraktikanten (im Anerkennungsjahr) / Praktikanten im sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) (m/w/d) zum 01.09.2024

Weitere Informationen zu den Stellen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite unter:
www.grossostheim.de/buerger/stellenausschreibung 

 

Info der Gemeindebücherei Großostheim

 

Druckfrische Frühjahrs-Bestseller neu in unserem Bestand

Wir haben aus den unzähligen Neuerscheinungen wieder tolle Bücher für jeden Lese-Geschmack ausgesucht. Hier

eine kleine Auswahl!

 

Krimis und Thriller:

Baldacchi David, Open Fire

Blasl Klaudia, Gärten, Gift und große Liebe

Grisham John, Die Entführung

Walker Martin, Im Chateau 

 

Neuerscheinungen bekannter Autoren und Autorinnen:

Allende Isabel, Der Wind kennt meinen Namen

Capus Alex, Das kleine Haus am Sonnenhang

Fried Amelie, Der längste Sommer ihres Lebens

Kobr Michael, Nebel über Ronne

Leo Maxim, Wir werden jung sein

Rushdie Salman, Knife

 

Kostenlose Vorbestellungen können Sie telefonisch tätigen oder über unsere App B24 in Ihrem Lesekonto selbständig vornehmen.

Die Gemeindebücherei – immer einen Besuch wert!

 

Öffnungszeiten der Gemeindebücherei am Marktplatz:

Montag            15.00 Uhr – 19.00 Uhr

Dienstag          09.00 Uhr – 11.30 Uhr

                        15.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch          09.00 Uhr – 11.30 Uhr

Donnerstag      15.00 Uhr – 19.00 Uhr

Freitag             15.00 Uhr – 18.00 Uhr

Jeden 1. Freitag im Monat 10.00 Uhr – 12.00 Uhr

Telefonnr. 3933, Email

 

Öffnungszeiten Filiale Ringheim

Montag            14.30 Uhr – 16.30 Uhr

Dienstag          09.00 Uhr – 11.30 Uhr

                        18.00 Uhr – 19.30 Uhr

Freitag              16.00 Uhr – 18.00 Uhr

Telefonnr. 9979880, Email

Im Internet: https://opac.winbiap.net/grossostheim

 

Arbeitseinsatz im Gemeindewald

 

Für Samstag, den 18.05.2024 ist ein Arbeitseinsatz vorgesehen. (Zaunabbau oder Kulturpflege)

Termin: Samstag 18.05.2024

Treffpunkt: 09.00 Uhr Parkplatz Waldspitze.

Um rege Teilnahme wird gebeten.

Ihre Forstverwaltung Markt Großostheim

 

Hinweise zur Trinkwasserinstallation

 

Nach der gemeindlichen Wasserabgabesatzung (WAS) und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind von dem Betreiber einer Trinkwasserinstallation umfangreiche Sorgfalts- sowie Anzeige- und Mitteilungspflichten zu erfüllen. Dies vor allem deshalb, weil es sich bei Trinkwasser um ein Lebensmittel handelt, das vor Verunreinigungen zu schützen ist. Insbesondere nachfolgende Hinweise sind daher bei der Installation und dem Betrieb zu beachten:

Arbeiten an der Trinkwasserinstallation
Installationen an der Trinkwasseranlage des Kunden dürfen nach § 11 (4) WAS nur durch Installationsunternehmen vorgenommen werden, die in einem Installateurverzeichnis eines Wasserversorgers eingetragen sind und die über einen entsprechenden Ausweis verfügen. Dies gilt auch für den Betrieb von Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen), die über eine Brauchwassernutzung verfügen.

Mitteilungs- und Anzeigepflichten gegenüber dem Markt
Bevor die Anlage des Grundstückseigentümers hergestellt oder wesentlich geändert wird, ist dem Markt eine Beschreibung der Maßnahme einzureichen. Mit den Installationsarbeiten darf erst nach Zustimmung des Marktes begonnen werden (§ 11 WAS).

Mitteilungs- und Anzeigepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt
Die Inbetriebnahme einer Regenwassernutzungsanlage gem.§ 13 (3) TrinkwV ist dem Gesundheitsamt 4 Wochen vor deren Inbetriebnahme anzuzeigen. Bestehende Regenwassernutzungsanlagen müssen unverzüglich dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Ebenfalls ist die Außerbetriebnahme einer Anlage innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen.

Gefährdungspotential durch unzulässige Querverbindungen
§17 (2) TinkwV sowie die DIN 1988 und europäische Norm DIN EN 1717 lassen nur den freien Auslauf zu. Nicht zulässig ist eine direkte Verbindung zwischen Trink- und Nichttrinkwasser (Regenwasser) wie z.B. durch

-       Direktverbindung als Nachspeisung

-       Direktverbindung bei fehlender Betriebssicherheit oder Ausfall der Pumpe

-       Direktverbindung bei Aufgabe der Regenwassernutzungsanlage
(Eine solche darf nur nach vorherigen Spül-, Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten sowie mit Labornachweis, dass keine Gesundheitsgefährdung besteht, wieder an die Trinkwasserinstallation angeschlossen werden)

Ordnungswidrigkeiten/Straftaten:
Ein Zuwiderhandeln gegen die vorgenannten Pflichten stellt je nach Schwere des Verstoßes eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 WAS oder § 25 TrinkwV dar. Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Eintrag von Krankheitserregern in das öffentliche Versorgungsnetz durch Nichttrinkwasser (z.B. verkeimtes Regenwasser aus Zisternen), das die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet, liegt nach § 75 (2) und (4) Infektionsschutzgesetzt sogar eine Straftat vor.

 

Kurzinformation des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zum Start der Biotopkartierung im Landkreis Aschaffenburg

 

Biotope sind Lebensräume für Pflanzen und Tiere, die durch die Vielfalt der Lebewesen, die dort leben, einzigartig sind. Sie sind für den Erhalt unserer Landschaft und unserer Tier- und Pflanzenwelt von unschätzbarem Wert und wir möchten diese Kostbarkeiten unserer Heimat für künftige Generationen bewahren – gemeinsam mit Ihnen. Die Erfassung der Biotope und regelmäßige Aktualisierungen des Datenbestandes in der so genannten Biotopkartierung ist die wesentliche Wissensgrundlage dafür.

Ab Ende April dieses Jahres wird im Landkreis Aschaffenburg die Biotopkartierung durchgeführt. Unter der fachlichen Leitung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) werden dort von dem beauftragten Büro Faust - Landschaftsarchitekten aus Karlstadt die besonders wertvollen Lebensräume für Tiere und Pflanzen erfasst.

Vor über 30 Jahren wurden die Biotope erstmalig erhoben. Mit der Aktualisierung der Biotopkartierung wird die Datengrundlage zur Naturausstattung auf den neuesten Stand gebracht.

Die Geländearbeiten sind voraussichtlich im Herbst 2026 abgeschlossen. Die Ergebnisse stellen wir ab Ende 2027 über unseren UmweltAtlas Bayern zur Verfügung: https://www.lfu.bayern.de/natur/biotopkartierung/index.htm

Durch die Biotopkartierung werden keine Biotope ausgewiesen. Es handelt sich um eine Bestandsaufnahme der für den Naturschutz wichtigen und erhaltenswerten Flächen. Die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Flächen gelten unmittelbar, unabhängig davon, ob eine Fläche als Biotop erfasst wurde oder nicht.

Auf der Grundlage einer Biotopkartierung können Landwirte für die naturnahe Bewirtschaftung und Pflege von Biotopflächen über den Vertragsnaturschutz eine Vergütung erhalten. Zudem ist die Biotopkartierung für Naturschutzverbände und Behörden, insbesondere am Landratsamt, eine wesentliche Wissensgrundlage zum Erhalt der Natur in ihrer täglichen Arbeit. Die Grundstückseigentümer, auf deren Grundstück ein Biotop neu erfasst wurde, werden nach Abschluss der Kartierungen schriftlich informiert.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

Michael Stellmach, Tel.: 0821/9071-5086, oder an das Team der Biotopkartierung am LfU: Tel.: 0821/9071-5525,

Weitere Informationen zur Biotopkartierung erhalten Sie in der kostenlosen Broschüre „Lebensräume erfassen und gemeinsam bewahren“:
https://www.bestellen.bayern.de/shoplink/lfu_nat_00374.htm

Oder auf der Homepage des LfU:
https://www.lfu.bayern.de/natur/biotopkartierung/index.htm

 

Zweite Testphase des Bürgerbusses beginnt

 

Im Rahmen seiner zweiten Testphase, fährt der Bürgerbus bis Ende Juni im wöchentlichen Wechsel die Ortsteile Ringheim und Großostheim sowie Wenigumstadt und Pflaumheim an.

Ziel der Fahrten werden neben dem Marktplatz auch eine Haltestelle in der Breiten Straße/Bachstraße und zwei Haltestellen bei den Einkaufsmärkten in der Aschaffenburger Straße sein.

Eine Übersicht der nächsten beiden Termine finden Sie untenstehend. Interessierte melden sich immer am Donnerstag vorher (bitte beachten Sie die Ausnahmen aufgrund von Feiertagen) zwischen 09:00 und 12:00 Uhr unter der Nummer: 06026/5004 5181 bei der Sachbearbeiterin des Fachbereiches Soziales an.

 

Wie bei der letzten Aktion, wird es auch heuer wieder zwei Fahrten geben. Pro Fahrt stehen jeweils 7 Plätze zur Verfügung, die Mitnahme von Rollatoren in begrenzter Anzahl ist ebenfalls möglich.

1.      Hinfahrt:  ab 9:00, Rückfahrt 11:00 Uhr

2.      Hinfahrt:  ab11:30, Rückfahrt 13:30 Uhr

 

Ab Ringheim/Großostheim (mit Haus St. Franziskus):

Freitag, 03.05.2024 Bitte beachten! Hier ist die Anmeldung schon am Dienstag, 30.04.2024!

Freitag, 17.05.2024 (Anmeldung am 16.05.2024)

Ab Wenigumstadt/Pflaumheim:

Freitag, 10.05.2024 Bitte beachten! Hier ist die Anmeldung schon am Dienstag, 07.05.2024!

Freitag, 24.05.2024 (Anmeldung am 23.05.2024)

 

Führungsnetz Bachgau

 

Von der Frucht zum Destillat

Wir gehen gemeinsam vom Schützenhaus zur Quittenbaumjunganlage. Es erwarten Sie hier 30 verschiedene Quittensorten sowie Speierling, Elsbeere und Vogelbeere. Wir erhalten eine fachliche Erläuterung zur Maischeherstellung früher und heute. Anschließend führt uns der Weg zur Brennerei. Hier erfahren wir alles über die technischen Neuerungen des Schnapsbrennens der letzten 100 Jahre.

Anschließend besteht die Möglichkeit verschiedene Destillate zu verkosten.

Termin: Samstag, 11. Mai um 13:30 Uhr
Treffpunkt: Großostheim, OT Pflaumheim, Parkplatz am Schützenhaus (Ortsausgang Pflaumheim, Richtung Mömlingen, am Waldbeginn links)
Dauer: ca. 2,5 Stunden
Teilnahmebetrag: 3,- € , Verkostung von Destillaten 5,- €
Führung: Michael Mayer (ausgebildeter Brennmeister)

Pflaumheim – eine lange Geschichte

Bei einem Rundgang in und um den alten Ortskern begegnen uns viele auffällige, aber auch weniger bekannte Relikte aus der Ortsgeschichte. Die Route führt vorbei am ältesten Rathaus des Landkreises, an Überresten der Dorfmauer, alten Fachwerkhäusern, Neidköpfen, aber auch an weniger spektakulären Dingen wie ein mutmaßliches Sühnekreuz am Ortsende.

Zur Geschichte gehören neben der Kirche zahlreichen Bildstöcke, die „alten Schulen“, der „Backes“ und ebenso die „Besch“. Diese und andere Objekte unseres Ortsspazierganges sollen Erinnerungen an früheres Alltagsgeschehen wiederaufleben lassen und vielleicht auch das eine oder andere Gespräch anregen.

Termin: Sonntag, 12. Mai um 14:00 Uhr
Treffpunkt: Großostheim / OT Pflaumheim am Kirchplatz
Dauer: ca. 3 Stunden
Teilnahmebetrag: 3,- €
Führung: Regina Müller

Führung im Bachgaumuseum - Schneidereigeschichte in Großostheim

Termin: Sonntag, 12. Mai 15:00 Uhr
Treffpunkt: Nötigsgut, Eingang Bachgaumuseum
Dauer: ca. 30 – 40 Minuten
Teilnahmebetrag: Erwachsene 3,- € zzgl. Eintritt, Familienpreis 3,- € zzgl. Eintritt Erwachsene

Alte Steine und schöne Blumen

Im Naturschutzgebiet Buchertsgräben gibt es seltene Orchideen und historische Grenzsteine zu bewundern.

Führung auf teilweise unbefestigten Waldwegen mit Erläuterungen zu Wald, Geschichte und Natur.

Termin: Freitag, 17. Mai um 16:30 Uhr

Treffpunkt: Schaafheim, Straußenfarm am Tannenhof

Dauer: ca. 1,5 Stunden, 2,5 km

Teilnahmebetrag: 3 €

Führung: Heimat- und Geschichtsverein Schaafheim e.V., Michael Sauerwein und Revierförster Bernd Werne

Highlights im Bachgaumuseum

Erkunden Sie außergewöhnliche Ausstellungstücke, erlesene Kunstwerke, einzigartige Handwerkskunst und Technik, Kostbarkeiten der Schnitzkunst und der Malerei. Staunen Sie über die kunstfertige Keramik der Jungsteinzeit, über einen Glücksfund aus dem frühesten Christentum, über kostbaren frühgermanischen Schmuck und über die älteste Schnitzfigur des Bachgaus. Erleben Sie luxuriöse Möbel, wertvolle Keramik und edle Gläser, aber auch Not und Elend der Bevölkerung im 30jährigen Krieg.

Viele dieser besonderen Ausstellungsstücke konnten buchstäblich in letzter Minute vor der Vernichtung bewahrt werden.

Termin:                        Sonntag, 26. Mai um 15:00 Uhr

Treffpunkt:                    Nöthigsgut, Eingang Bachgaumuseum

Dauer:                          ca. 1 Stunde

Teilnahmebetrag:          Die Führung ist kostenlos zzgl. Eintritt

Weitere Veranstaltungen

Sonntag, 26. Mai, 15:00 Uhr - Führung im Bachgaumuseum - Highlights im Bachgaumuseum

Sonntag, 02. Juni um 14:00 Uhr - Was blüht denn da? Altes Kräuterwissen (neu) entdecken

Sonntag, 02. Juni von 13:00 bis 18:00 Uhr - Lamas in Schaafheim auf der „No ProbLAMA Ranch“

 

Informationen des Landratsamtes Aschaffenburg

 

Fortschreibung des Nahverkehrsplans Bayerischer Untermain – Bürgerinnen und Bürger können Ideen einreichen

Die Aschaffenburg-Miltenberg-Nahverkehrs-GmbH (AMINA) hat das Unternehmen PTV Transport Consult GmbH mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans beauftragt. Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Region für die nächsten Jahre. Darin werden Standards rund um die Themen Fahrtenhäufigkeiten von Bussen, Erreichbarkeiten von größeren Städten und Orten oder der Gestaltung von Haltestellen und Fahrzeugen definiert.

Unter www.nahverkehrsplan-bayerischer-untermain.de sind die Beteiligung zum Nahverkehrsplan sowie Informationen über den Fortschritt des Nahverkehrsplans zu finden. In der Rubrik „Bürgerbeteiligung“ besteht die Möglichkeit, Anmerkungen und Ideen für den weiteren Planungsprozess an die Arbeitsgruppe zu senden. Bis zum Sommer 2025 soll der neue Nahverkehrsplan vorliegen. Der Nahverkehrsplan für den Bayerischen Untermain wurde erstmals 1999 aufgestellt und seitdem mehrmals fortgeschrieben.

Der Nahverkehrsplan ist in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. In der Leitlinie zur Nahverkehrsplanung wird eine Überprüfung in einem Zeitabstand von vier bis fünf Jahren empfohlen. Die letzte Fortschreibung erfolgte 2018. Der Nahverkehrsplan ist das zentrale Instrument zur Steuerung und Entwicklung des ÖPNV. Mit ihm werden wichtige Weichenstellungen und Schwerpunktsetzungen für die Entwicklung des ÖPNV in den kommenden Jahren vorgenommen. Wesentliche Bestandteile sind die Festlegung von Standards für die Erschließungs-, Verbindungs- und Bedienungsqualität.

Die AMINA ist eine gemeinsame Gesellschaft der ÖPNV-Aufgabenträger Stadt Aschaffenburg, sowie der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg mit dem Ziel den Nahverkehr am Bayerischen Untermain weiterzuentwickeln. Nähere Informationen zur AMINA gibt es unter www.amina-verbund.de.

 

Vater – Kind – Aktionen; Anmeldungen gestartet

Die Vatertage am Bayerischen Untermain finden in diesem Jahr als „Vater-Kind-Aktionen“ im Landkreis Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg statt. Die vielfältigen Angebote laden Väter und männliche Bezugspersonen ein, zusammen mit Sohn oder Tochter unterwegs zu sein, aktiv zu werden, Zeit füreinander zu haben, gemeinsam Neues auszuprobieren und Abenteuer zu bestehen. Die Veranstalter möchten dazu ermutigen, die Vaterrolle aktiv zu leben und das Vater-Sein als Bereicherung zu verstehen.

Die erste Veranstaltung findet am 11. Mai in der Stadtbibliothek Alzenau statt. Von 13 bis 15 Uhr werden 3D-Fotos am Computer erstellt und passende Brillen gebastelt. Väter oder männliche Bezugspersonen können sich und ihre Kinder ab 9 Jahren per Mail bei der Stadtbibliothek anmelden (). Zwei Outdoor-Tage bieten die Jugendarbeit des Marktes und der Familienstützunkt in Mömbris am letzten Mai-Wochenende an. Optional kann hier im Zelt übernachtet werden. Auch die Schwangerenberatung im Gesundheitsamt Aschaffenburg ist mit einem Erlebnistag mit dabei. Weitere Veranstalter sind der Familienstützpunkt Großostheim und das Bibliothekszentrum Hösbach.

Die „Vater-Kind-Aktionen“ finden in Kooperation von Ehe- und Familienseelsorge am Untermain und der Familienbildung im Landkreis Miltenberg, Landkreis Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg statt. Informationen zu den Veranstaltungen und weitere Termine finden Sie auf: https://vatertage-untermain.de/

 

Mitteilung des Tierschutzverein Aschaffenburg

 

Liebe Katzenbesitzerinnen und Katzenbesitzer, 

jedes Jahr nimmt das Tierheim Aschaffenburg über 300 Fundkatzen aus Stadt und Landkreis Aschaffenburg auf, wobei der Großteil dieser Tiere aus dem Markt Großostheim und seiner Ortsteile stammt.

Viele dieser Katzen sind herrenlos und verwildert, aber vor allem unkastriert, so dass die unkontrollierte und hohe Population immer weiter voranschreitet. Die Vermehrung erfolgt hauptsächlich über unkastrierte Hauskatzen, welche Freigang haben. 

Zur Veranschaulichung: Eine weibliche Katze bekommt pro Jahr etwa zwei Würfe, also etwa 12 Nachkommen, die wiederum ebenfalls nach etwa einem halben Jahr geschlechtsreif sind. Somit können aus einem einzigen Paar nach etwa fünf Jahren bereits 12.680 Nachkommen entstehen! 

Diese verwilderten Katzen führen ein elendes Leben. Sie sind krank und schwach, leiden unter Parasitenbefall und Infektionen. Sie sind mangelernährt und haben Schmerzen, aufgrund von Inzest auch Deformationen. Alle sterben einen zu frühen und vor allem qualvollen Tod. Dieser Anblick gehört leider zum Alltag in unserem Tierheim, hauptsächlich in den warmen Monaten.

Daher appellieren wir an Sie als verantwortungsvolle Katzenhalter - lassen Sie ihre Tiere kastrieren! Die Kastration ist ein kleiner Routineeingriff, der aber unendlich viel Katzenelend verhindert und damit das einzige, wirklich effektive Mittel zur Bekämpfung der unkontrollierten Katzenvermehrung. Außerdem trägt jede Kastration dazu bei, das Tierheim des Tierschutzvereins Aschaffenburg und Umgebung e. V. sowie andere Tierschutzorganisationen finanziell zu entlasten. 

Zudem empfehlen wir, Ihre Katzen beim Tierarzt mit einem Chip kennzeichnen zu lassen und anschließend bei einem Haustierregister zu registrieren. Dadurch können Katzen, die ein Zuhause haben, umgehend von frei lebenden Katzen unterschieden werden. Außerdem werden registrierte Haustiere, die vermisst werden, schneller wieder ihrem Halter zugeführt.  

Bei Fragen zum Thema Kastration oder Haustierregister stehen Ihnen Ihre Tierarztpraxis sowie die Mitarbeiter des Tierheims unter der Telefonnummer 06021 89260 jederzeit gerne zur Verfügung. 

Alexandra Kieser

Stellv. Vorsitzende des Tierschutzvereins Aschaffenburg und Umgebung e. V.