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Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen vom 20.02.2025

Sprechstunden des Bürgermeisters

Die Sprechstunden bei unseren Bürgermeistern finden zu den bekannten Öffnungszeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung statt. 
Termine können Sie jederzeit gerne im Vorzimmer des Bürgermeisters, Telefon-Nr. 5004-5020, Frau Müller, vereinbaren.

 

Sprechstunden des Bürgermeisters in den Ortsteilen

Die Sprechstunden in den Ortsteilen finden nach vorheriger telefonischer Terminabsprache statt.

OT Ringheim,              Montag, 10.03.2025 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Quartierszentrum

OT Pflaumheim,          Dienstag, 11.03.2025 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Neuen Schule, St.-Anna Weg

OT Wenigumstadt,      Mittwoch, 12.03.2025 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Astrid-Lindgren-Schule

 

Informationen rund um die Wertstoffsammlung, Haus- und Bioabfall sowie des Biomassen- und Recyclinghofes Markt Großostheim

Müllabfuhr

 

Nachstehend werden die Abfuhr- und Entleerungstermine für die Bioabfall- und Restmülltonnen in

Großostheim und den Ortsteilen bekannt gegeben:

 

Großostheim und Ringheim                    Pflaumheim und Wenigumstadt

Restmüll                                                  Restmüll

Dienstag,         25.02.2025                               Dienstag,          25.02.2025

Dienstag,         11.03.2025                               Dienstag,          11.03.2025

 

Bioabfall                                                         Bioabfall

Dienstag,         04.03.2025                               Dienstag,          04.03.2025

Dienstag,         18.03.2025                               Dienstag,          18.03.2025

 

Kunststoffsammlung:

Großostheim                            Freitag, 21.02.2025

Pflaumheim                              Dienstag, 25.02.2025

Wenigumstadt                          Dienstag, 18.03.2025

Ringheim, Sonneck                  Donnerstag, 20.02.2025

 

Papiertonne:

Großostheim, Wenigumstadt                            Montag, 24.02.2025

Ringheim, Pflaumheim                                      Freitag, 21.02..2025

Sonneck                                                              Montag, 10.03.2025

 

Problemabfallannahme:

Samstag, 22.02.2024 von 9.00 - 12.00 Uhr an der Bachgauhalle Großostheim

Problemabfälle sind z. B. Farben und Lacke, ölverunreinigte Gegenstände, organische Lösungsmittel, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Batterien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Fieberthermometer,

Fotochemikalien, Säuren und Laugen und vieles mehr.

Aber aufgepasst: Altöl wird nicht bei der Problemabfallsammlung angenommen!

Ankündigung Problemabfallannahme in Ringheim:

Dienstag, 11.03.2025 von 14.30 – 16.30 Uhr an der Anne-Frank-Grundschule, Hasselstraße, in Ringheim

 

Winteröffnungszeiten im Biomassen- und Recyclinghof

Ab dem 1. November gelten im gemeindlichen Biomassen- und Recyclinghof folgende Winter-Öffnungszeiten:

Montag von 14.00 – 16.00 Uhr

Dienstag geschlossen

Mittwoch von 14.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag geschlossen

Freitag von 14.00 – 16.00 Uhr

Samstag von  9.00 – 13.00 Uhr

 

Öffnungszeiten Grüngutannahmeplätze von November 2024 bis März 2025 

Am ersten Samstag im Monat für alle Ortsteile.

Sollte dies ein Feiertag sein, findet die Grünabfallannahme am zweiten Samstag statt.

Wenigumstadt, Festplatz, 10:00 bis 11:00 Uhr

Pflaumheim, Rudelzauer Straße, 11.30 bis 12.30 Uhr

Nächste Termine:

01.03.2025

 

Fundsachen

Impfpass gelb

Schlüsselbund 2 Schlüssel

Schlüssel

Schlüssel Wednesday

Schlüsselbund Kette zwei Schlüssel

schwarzer Geldbeutel ohne Inhalt

 

Fundtiere

Am 14.02.2025 wurde in der Großostheimer Straße, Pflaumheim, eine Katze, Europäisch Kurzhaar, Geschlecht weiblich, Farbe getigert/weiß gefunden.

Die Tiere wurden dem Tierschutzverein Aschaffenburg übergeben. Die Besitzer werden aufgefordert, die Tiere im Tierheim am Schönbusch, Wailandtstraße 15, Aschaffenburg, Tel. 06021/89260, abzuholen.

 

Öffnungszeiten Hallenbad

Das Hallenbad hat zu den folgenden Zeiten geöffnet:

Montag, 18.30 - 21.00 Uhr

Dienstag, 18.00 - 20.30 Uhr

Mittwoch, 18.30 - 20.30 Uhr

Donnerstag,18.00 - 20.30 Uhr

Freitag, 18.00 - 20.30 Uhr

Samstag, 13.00 - 14.00 Uhr nur für Menschen mit Handicap (mit entsprechender Berechtigung)

Samstag, 14.00 - 17.30 Uhr Familientag

Sonntag, 8.30 - 11.30 Uhr

An Feiertagen bleibt das Hallenbad geschlossen.

 

Sitzung des Unwelt- und Verkehrsausschusses

Am Donnerstag, den 27.02.2025 findet um 18 Uhr eine öffentliche Umwelt- und Verkehrsausschusssitzung statt.

Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus

Tagesordnung:

1. Antrag der Fraktion GRÜNE/JLB - Förderprogramm Fassadenbegrünung

2. Verschiedenes

Es folgt ein nichtöffentlicher Sitzungsteil.

 

Schließung der Verwaltungsgebäude am 24.02.2025

Am 24.02.2025, dem Tag nach der Bundestagswahl und der Bürgermeisterstichwahl, bleiben alle Verwaltungsgebäude zur Nachbearbeitung der Wahlen geschlossen.

Für Notfälle und unaufschiebbare Angelegenheiten (z. B. Beurkundungen) wird an den genannten Tagen nach vorheriger Absprache ein Notdienst eingerichtet werden. Diesen erreichen Sie per Mail unter oder telefonisch über die zentrale Rufnummer 06026 5004-0.

Ab dem 25.02.2025 sind die Rathausmitarbeiter wie gewohnt für Sie erreichbar.

 

Schließung des Rathauses und des Bauhofes am Faschingsdienstag

Am Faschingsdienstag, den 04.03.2025 bleiben das Rathaus und der Bauhof für die Öffentlichkeit geschlossen.

 

Kein Wochenmarkt am Faschingsdienstag

Am Faschingsdienstag, dem 4.März 2025, entfällt der Ringheimer Wochenmarkt. Die Beschicker freuen sich am 11. März 2025 wieder über Ihren Besuch.

Aktuelles über die Wochenmärkte und die Urlaubszeiten unserer Beschicker finden Sie unter www.grossostheim.de/wochenmarkt

 

Kanalsanierungsarbeiten in Großostheim

In den nächsten Wochen werden in Großostheim Kanalsanierungsarbeiten in verschiedenen Straßen ausgeführt.

Die Arbeiten hierzu erfolgen ausschließlich über die vorhandenen Revisionsschächte, Aufgrabungen sind nicht erforderlich.

Mit kurzzeitigen Behinderungen in den jeweils betroffenen Straßen ist zu rechnen.

Die beauftragte Firma Kanaltechnik Geiger aus Mainaschaff informiert die betroffenen Anwohner vorher noch zusätzlich über eine Wurfsendung.

Wir bitten die dabei entstehenden Unannehmlichkeiten und Behinderungen zu entschuldigen.

 

Untersuchung und Reinigung der Kanäle in Ringheim

In den nächsten Wochen wird in Ringheim die Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung des öffentlichen Kanalnetzes in Ringheim durchgeführt. Dazu werden die Kanäle und Revisionsschächte vorher mittels Hochdruckspülfahrzeug gereinigt und anschließend inspiziert. Die Arbeiten werden von der beauftragten Firma Umwelttechnik Müller aus Eppertshausen, Abschnitts- bzw. Straßenzugweise ausgeführt. Dabei ist mit kurzzeitigen Behinderungen in den jeweils betroffenen Straßen zu rechnen.

Wir bitten die dabei entstehenden Unannehmlichkeiten und Behinderungen zu entschuldigen.

 

Stellenausschreibungen

Der Markt Großostheim sucht zu den angegebenen Zeitpunkten:

  • Techniker- oder Meister für den Bereich Bauhof/Gärtnerei Fachrichtung Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • Bereichsleiter für den Bereich Tiefbau (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • Facharbeiter für das gemeindliche Wasserwerk (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • Gartenhelfer (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • Landschaftsgärtner (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • Kassiererin (m/w/d) für die Freibadkasse vom 15.05. - 15.09.2025
  • Bundesfreiwilligendienst im Bereich „Soziales“ und „Umwelt“ (m/w/d) zum 01.09.2025
  • Praktikanten im sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Weitere Informationen zu den Stellen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite unter:

www.grossostheim.de/karriere

 

Neues aus dem Wasserwerk

Wasserzähler vor Frost schützen

In den Wintermonaten kommt es sehr häufig vor, dass Wasserzähler in Rohbauten, Gärten oder ähnlichen Orten aufgefrieren. Bitte beachten Sie, dass gemäß § 19 Abs. 3 unserer Wasserabgabesatzung der Grundstückseigentümer verpflichtet ist, die durch den Markt eingebauten Zähler vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen. Der Grundstückseigentümer haftet ferner für das Abhandenkommen und Beschädigungen der Wasserzähler, soweit ihn hieran ein Verschulden trifft. Wir weisen darauf hin, dass die Reparaturkosten eines aufgefrorenen Zählers vom Grundstückseigentümer zu tragen sind.

 

Erster Zahlungstermin für Steuern und Verbrauchsgebühren

Am 15.02.2025 sind Grund-, Hunde- und Gewerbesteuer sowie Verbrauchsgebühren erstmals zur Zahlung fällig.
Die Zahlung der Grundsteuer, der Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer 2025 und der Verbrauchsgebühren an den Markt Großostheim erfolgt quartalsweise, insgesamt in vier Raten (15.02., 15.05, 15.08. und 15.11).

Die Hundesteuer ist am 15.02. einmalig für das gesamte Jahr zu entrichten.

Bitte denken Sie daran, die fälligen Beträge bis zum 15. Februar auf ein Konto des Marktes Großostheim zu überweisen oder alternativ einer Abbuchung per SEPA-Lastschriftmandat zuzustimmen.

 

Führungsnetz Bachgau

Das neue Programm ist da!

Das Programm des Führungsnetzes im Jahr 2025 ist ab sofort auf der Homepage des Marktes Großostheim unter www.grossostheim.de/fuehrungsnetz abrufbar.

 

Vogelstimmenwanderung durch die Wenigumstädter Gemarkung im März

Die Bäume haben jetzt kaum Blätter, wenig Gelegenheit sich zu verstecken, man kann die Vögel sehen. Die meisten Sommervögel sind noch unterwegs, manche Teilzieher kommen bald/gerade an, es ist die Zeit der Jahresvögel. Den Weg verändern wir nicht. Ca. 30 Arten haben wir bei einer Begehung im Jahr 2020 registriert. Am Ende der Wanderung erwartet uns eine Kaffee- und Kuchenpause. Während der Wanderung werden wir das Thema: „Der Körperbau der Vögel – Das falsche Knie“ behandeln.

Termin: Sonntag, 9. März, 7:00 Uhr
Treffpunkt: Großostheim OT Wenigumstadt an der Apotheke Hauptstraße
Dauer: ca. 3 Stunden
Teilnehmerbetrag: Kosten keine, Spende willkommen, Kaffee und Kuchen frei
Führung: Natur- und Vogelschutzverein 1924 Wenigumstadt e.V.

Hinweis: Unbedingt Fernglas oder Spektiv mitbringen. Wetterfeste Kleidung, wir sind auch auf Feldwegen unterwegs. Keine Anmeldung erforderlich

Weitere Infos unter www.nvv-wenigumstadt.de 

 

Der „Kleine Schaafheimer Jakobsweg“: Einmal Tagespilger sein

Der „Kleine Schaafheimer Jakobsweg“ verbindet alle vier Ortsteile von Schaafheim. An jeweils vier Raststationen in Schaafheim, Mosbach, Radheim und Schlierbach stehen Wegekreuze mit einer Bank davor zum Innehalten und Ausruhen. Der anspruchsvolle Rundweg hat eine Länge von ca. 25 Kilometer und ist in 5 – 6 Stunden in herrlicher Gegend zu bewältigen. Eine gewisse Grundkondition ist Voraussetzung, um den Weg durch die Fluren und Wälder genießen zu können.  

Sie werden von Sabine Frank und Dr. Thomas Draxler begleitet. Beide haben den Jakobsweg „Camino Primitivo“ begangen und geben wertvolle Infos, Hinweise und Tipps weiter. Thomas Draxler ist ausgebildeter Leiter für Pilgergruppen.

Jeder „Tagespilger“ erhält einen Pilgerpass, eine Pilgerurkunde und ein „Mönchsgeheimnis“.

Termin: Sonntag, 09. März um 11:30 Uhr
Treffpunkt: Schaafheim, Müllerweg 93 (Start und Ziel)
Dauer: ca. 5 – 6 Stunden
Teilnahmebetrag: 10,- € inkl. Urkunde und Pilgergetränk „Mönchsgeheimnis“
Anmeldung: Tel. 06073-740 64 64, www.peace-walker.de

 

Familienführung im Bachgaumuseum: Von der Saat bis zur Ernte – Wie gelangt das Brot zu uns?

Wir sehen uns im Museum den Jahreslauf in der Landwirtschaft an. Was wurde angebaut, wie wurde geerntet und wie kommt das Brot zu uns?

Termin: Sonntag, 9. März um 15:00 Uhr

Dauer: 15- 16 Uhr

Teilnahmebetrag: 3,00 € zzgl. Eintritt pro Person, Kinder bis 14 Jahren Eintritt frei

 

Ein Stück Afrika in Schaafheim: „Straußenfarm Tannenhof“

Eröffnung unserer Führungssaison:

Viel Wissenswertes und Interessantes über den größten Vogel der Erde.

·         Wie schwer ist ein Straußenei?

·         Was fressen Strauße?

·         Was machen Strauße hier eigentlich im Winter?

·         u.v.m.

Von Gehege zu Gehege dem Strauß auf der Spur.

Ein Erlebnis für die ganze Familie!

Termin: Samstag, 15. März 2025 & Sonntag, 16. März 2025, jeweils um 14.30 Uhr & 15.30 Uhr

Treffpunkt: Schaafheim, Straußenfarm Tannenhof, Hofladen

Dauer: ca. 3/4 Std.

Teilnahmebetrag: Kinder 3 € / Erwachsene 4 € (Aktionspreis)

Führung: Familie Roth  

 Danach immer an Sonn- und Feiertagen um 14:30 Uhr (mit Anmeldung: www.straussenfarm-tannenhof.de)

 

Alle Termine mit detaillierten Beschreibungen, Kontaktdaten, Treffpunkten sowie neue Veranstaltungen, aktuelle Informationen und Änderungen finden Sie im Internet unter www.grossostheim.de/fuehrungsnetz

 

Informationen zur Stichwahl

Der Termin der Stichwahl wurde für den 23. Februar 2025 festgesetzt. Am gleichen Tag findet auch die ranghöhere Bundestagswahl statt, welche am Wahlabend vor der Bürgermeisterwahl ausgezählt werden wird.

Die aktuellen Ergebnismeldungen der Stimmbezirke können am Wahlabend im Internet oder in der Turnhalle des Jugendhauses verfolgt werden.

Alle Urnenwähler können wie gehabt mit Ihrer Wahlbenachrichtigung oder einem Ausweisdokument in Ihrem jeweiligen Stimmbezirk wählen gehen. Wähler, die bereits Briefwahlunterlagen für die Wahl am 9. Februar beantragt und erhalten haben sowie beim Erstantrag die Stichwahlunterlagen gleich mit beantragten, erhalten unaufgefordert die Stichwahlunterlagen voraussichtlich gegen Ende der Woche zugestellt.

Sollten Sie am Stichwahltermin verhindert sein und möchten daher noch Briefwahlunterlagen beantragen, so können Sie dies über die Internetseite des Marktes Großostheim erledigen.

Bitte beachten Sie, dass das Bürgerbüro in der Woche vom 10.02 – 14.02.2025 zur Nachbearbeitung der Bürgermeisterwahl und Vorbereitung der Bürgermeisterstichwahl für den Publikumsverkehr geschlossen bleibt. Briefwahlunterlagen können in diesem Zeitraum nicht persönlich beantragt und abgeholt werden, bitte tätigen Sie dies online oder werfen den unterschriebenen Briefwahlantrag in den Briefkasten des Rathauses ein. Wir werden Ihnen die Unterlagen anschließend schnellstmöglich zustellen.

 

Öffentliche Bekanntmachung zur Haushaltssatzung des Zweckverbandes Verkehrslandeplatz Großostheim bei Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2025

I.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrslandeplatz Großostheim bei Aschaffenburg hat in ihrer Sitzung am 06.11.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

Der Zweckverband Verkehrslandeplatz Großostheim bei Aschaffenburg hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 der Regierung von Unterfranken als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Verkehrslandeplatz Großostheim bei Aschaffenburg, Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg, während der Geschäftszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf.

 

II.

Die Regierung von Unterfranken hat nach rechtsaufsichtlicher Würdigung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr. 3 vom 10.02.2025, Seite 12, die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht. Der Markt Großostheim als Verbandsmitglied weist hiermit im Vollzug des Art. 24 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) auf die Veröffentlichung hin.

 

Großostheim, den 20.02.2025

Markt Großostheim

i. V. gez. Roland Schuler

Zweiter Bürgermeister

 

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die Feststellung der gewählten Person, sowie der Stichwahl am Sonntag, den 23.02.2025, für die Wahl des ersten Bürgermeisters am Sonntag, den 09.02.2025

 

1.     Die ursprünglich für Dienstag, den 25.02.2025, 9:30 Uhr geladene Sitzung des Wahlausschusses entfällt.

2.     Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden
(Stich-)Wahlergebnisses gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreis-wahlgesetzes (GLKrWG) findet nunmehr statt am

Tag/Zeitpunkt:             Freitag, den 28.02.2025 um 9.30 Uhr

Ort:                              im Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Schaafheimer Straße 33, 63762 Großostheim

Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.

3.     Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses; Frist für die Annahme der Wahl.

Unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss wird das ermittelte vorläufige Wahlergebnis durch

3.1          Veröffentlichung im Internet unter: www.grossostheim.de/buergermeisterwahl und

3.2          durch öffentlichen Anschlag am Rathaus

gegenüber der Öffentlichkeit verkündet.

Für den Beginn der Wochenfrist des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetzes (GLKrWG), binnen der aufgrund eines Wahlvorschlags gewählte Personen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung die Wahl ablehnen können, ist die unter Nr. 3.1 genannte Form bzw. Art der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses entscheidend.

Markt Großostheim

Großostheim, den 13.02.2025

gez. Stephan Göller

Wahlleiter

 

Mitteilung des Landratsamtes

Girl's Day und Boy's Day 2025 im Landratsamt Aschaffenburg – Jetzt bewerben!

Am 3. April 2025 findet bundesweit wieder der Girls` Day und Boys` Day statt. Infos für Schülerinnen, Schüler und Eltern gibt es unter www.girls-day.de und www.boys-day.de.

Ziel dieses Aktionstages ist es, Schülerinnen und Schüler bei ihrer Berufs- und Studienwahl zu unterstützen – frei von Geschlechterklischees.

Die Angebote des Landratsamtes Aschaffenburg sind unter www.girls-day.de/Radar oder www.boys-day.de/Radar und zudem unter www.gleichstellungsstelle-ab.de zu finden.

Für den Girls` Day haben wir folgende Angebote:

  • Die Arbeit der Straßenwärterinnen und Straßenwärter im Kreisbauhof: ab 7. Klasse
  • Einblick in die Kreistiefbauverwaltung: ab 8. Klasse
  • Einblick in die Abfallentsorgung im Landkreis Aschaffenburg: ab 8. Klasse
  • Einblick in die IT am Landratsamt Aschaffenburg: ab 9. Klasse
  • Einblick in die technische Bauaufsicht: ab 9. Klasse

Für den Boys´ Day haben wir ein Angebot:

  • Einblick in die kommunale Jugendarbeit am Landratsamt Aschaffenburg: 8. Klasse

 

Antragstellung für die Vereinspauschale 2025

Auch für das Kalenderjahr 2025 sieht der Freistaat Bayern für Vereine, die Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbandes e. V. (BLSV), des Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes Bayern e. V. (BVS Bayern), des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) oder des Oberpfälzer Schützenbundes e. V. (OSB) sind, eine Finanzhilfe in Form der Vereinspauschale vor.

Die Förderung ist wie bisher an einen förmlichen Antrag gebunden. Dieser muss für das Jahr 2025 mit sämtlichen Unterlagen (Übungsleiterlizenzen, ggf. Erklärung zur Teilung von Lizenzen, Freistellungsbescheid) und unterschrieben, bis spätestens 3. März 2024 (Datum des Poststempels) an das Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg gesandt werden. Die Einreichung der Anträge ist auf dem Postweg, per E-Mail oder online im Bayernportal möglich. Zu beachten ist, dass eine persönliche Antragsabgabe im Landratsamt grundsätzlich nur nach vorheriger Terminabsprache möglich ist.

Alle Neuerungen und Informationen zu den Sportförderrichtlinien sowie die Antragsformulare finden sich auf der Homepage des Landkreises Aschaffenburg unter der allgemeinen Suchfunktion Stichwort „Vereinspauschale“.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes Aschaffenburg telefonisch unter den Telefonnummern 06021/394-2316 und -2311 oder per E-Mail an zur Verfügung. Es kann auch eine Nachricht hinterlassen werden, in welcher um Rückruf gebeten wird.

 

 

Die Betreuungsstellen des Landkreises und der Stadt Aschaffenburg, der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. sowie das Martinusforum Aschaffenburg-Schmerlenbach e.V. laden ein zum Betreuertreff für ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer

Am 11. März 2025 findet der nächste Betreuertreff im Martinushaus Aschaffenburg (Treibgasse 26) von 18:00 bis 20:00 Uhr statt.

Haftungsfragen in der Vermögenssorge

Zu diesem Thema referieren Frau Burkhardt und Frau Bogensperger, Rechtspflegerinnen am Amtsgericht Aschaffenburg.

Bei der Verwaltung von Finanzen entstehen häufig Konflikte zwischen Betreuten und Betreuern. Aus Angst vor der eigenen Haftung teilen Betreuerinnen und Betreuer gewissenhaft Gelder ein oder ziehen die Bankkarten der Betreuten ein, womit sie dann aus Sicht der Betreuten deren Wünschen nach Selbstbestimmung nicht gerecht werden. Die Rechtspflegerinnen gehen diesbezüglich auf Rechte und Pflichten ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer ein und stehen für Fragen zur Verfügung.

Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich.

Anmeldung bitte bei der Betreuungsstelle des Landkreises Aschaffenburg unter

Tel.: 06021-394-5113 oder per Email:

 

Vorträge zum Thema Energie, Frühjahr 2025

Das Klimaschutzmanagement des Landkreises Aschaffenburg bietet verschiedene Vorträge zum Thema „Energiebewusstes Bauen und Wohnen“ in Kooperation mit den lokalen Volkshochschulen an. Im Fokus stehen das umweltfreundliche Heizen, die Nutzung der Solarenergie und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist erforderlich.

 

VHS Karlstein

Montag, 24.02.2025, 19.30 Uhr – Vortrag Mehr Unabhängigkeit durch Solarstrom

Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach senkt Ihre Stromkosten und macht Sie unabhängiger von Preiserhöhungen der Energieversorger. Im Vortrag erfahren Sie die Funktionsweise und lernen die Komponenten einer PV-Anlage näher kennen. Machen Sie sich vertraut mit den Begrifflichkeiten und schaffen sich eine Planungsgrundlage für Ihre PV-Stromerzeugung. Photovoltaik-Experte Christian Heeg, Main-Spessart-Solar, beleuchtet folgende Aspekte: Wie funktioniert die Technik? Welche Dachflächen eigenen sich? Was ist zu beachten? Zielgruppe: Ein- und Zweifamilienhausbesitzer.

Im Anschluss wird das Internet-Werkzeug „Solarpotenzialkataster“ vorgestellt. Damit können Sie schnell und einfach per Mausklick prüfen, ob und wie gut Ihr Dach für PV geeignet ist. Danach bleibt noch genügend Zeit, dem Experten Fragen zur ganz persönlichen Gebäudesituation zu stellen.

Ort: Rudolf-Wöhrl-Pavillon, Am Oberborn 1, 63791 Karlstein am Main

Gebühr: kostenfrei

Termin: Mo., 24.02.2025, 19.30 - 21.00 Uhr

Anmeldung über VHS Karlstein, Telefon: 06188 5287, E-Mail:

 

VHS Karlgrund-Spessart

Donnerstag, 27.02.2025, 19.30 Uhr – Vortrag Wärmepumpen in Bestand und Neubau

Welche Wärmepumpe sich für welches Haus eignet, hängt von vielen Faktoren ab: Dämmung, Heizkörpern, Untergrund, Platz im Keller sowie Größe und Bebauung des Grundstücks. Der Referent, Heizungsfachmann Peter Bayer, stellt die verschiedenen Arten der Wärmepumpe vor und was bei der Auswahl und Planung zu beachten ist.

Des Weiteren bringt er Beispiele aus der Praxis: Wenn ein Haus nicht für eine Wärmepumpe geeignet ist, könnte zum Beispiel eine Biomasseheizung (Pellets oder Scheitholz) eine denkbare Alternative sein. Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit, dem Energie-Experten Fragen zur persönlichen Gebäude- und Heizsituation zu stellen.

Ort: Mittelschule Schöllkrippen, Aula, Obere Schulstr. 10, 63825 Schöllkrippen

Gebühr: kostenfrei

Termin: Do., 27.02.2025, 19.30 - 21.00 Uhr

 

Donnerstag, 20.03.2025, 19.30 Uhr – Vortrag Mehr Unabhängigkeit durch Solarstrom

Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach senkt Ihre Stromkosten und macht Sie unabhängiger von Preiserhöhungen der Energieversorger. Im Vortrag erfahren Sie die Funktionsweise und lernen die Komponenten einer PV-Anlage näher kennen. Machen Sie sich vertraut mit den Begrifflichkeiten und schaffen sich eine Planungsgrundlage für Ihre PV-Stromerzeugung. Der Referent Daniel Grimm von enerix Spessart beleuchtet folgende Aspekte: Wie funktioniert die Technik? Welche Dachflächen eignen sich? Was ist zu beachten? Zielgruppe: Ein- und Zweifamilienhausbesitzer.

Danach wird das Internet-Werkzeug „Solarpotenzialkataster“ vorgestellt. Damit kann man schnell und einfach per Mausklick prüfen, ob und wie gut das Dach für PV geeignet ist. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, dem Experten Fragen zur persönlichen Gebäudesituation zu stellen.

Ort: Mittelschule-E-2, Schul-Bistro, Kapellenweg 16, 63776 Mömbris (OT Schimborn)

Gebühr: kostenfrei

Termin: Do., 20.03.2025, 19.30 - 21.00 Uhr

 

Donnerstag, 27.03.2025, 19.30 Uhr – Vortrag Strom erzeugen mit der eigenen Photovoltaikanlage

Eine PV-Anlage auf dem Dach senkt die Stromkosten und macht Hausbesitzer unabhängiger von den Strompreissteigerungen der Energieversorger. In seinem Vortrag gibt der Referent, Stefan Stein von HSL Solar, einen Überblick über die Funktionsweise und Komponenten einer PV-Anlage. Er zeigt auf, wie man möglichst viel vom eigenen Strom im Haus nutzen kann: Größe und Ausrichtung, Kombination mit Batteriespeicher, Wärmepumpe und E-Auto, intelligente Steuerung von Geräten.

Im Anschluss wird das Internet-Werkzeug „Solarpotenzialkataster“ vorgestellt. Hausbesitzer können damit schnell und einfach per Mausklick prüfen, ob und wie gut ihr Dach für eine PV-Anlage geeignet ist. Danach besteht die Möglichkeit, den Experten Fragen zur persönlichen Gebäudesituation zu stellen.

Ort: Haus des Gastes, Hauptstr. 164, 63875 Mespelbrunn

Gebühr: kostenfrei

Termin: Do., 27.03.2025, 19.30 - 21.00 Uhr

 

Donnerstag, 03.04.2025, 19.30 Uhr – Vortrag Gebäudeenergiegesetz und Heizung – Neue Regeln, neue Förderung

Die Entscheidung für ein neues Heizsystem will gut überlegt sein. Schließlich hat sie nicht nur Auswirkungen auf den Wohnkomfort, sondern auch auf die Heizkosten und die Klimabilanz. In seinem Vortrag erläutert der Referent, Dipl.-Ing. (FH) Hans-Peter Schmitt, Energieberater für den VerbraucherService Bayern, verständlich und anschaulich die Fakten der GEG-Novelle. Er informiert über die aktuellen Fördermöglichkeiten und erklärt, warum es aktuell besonders interessant ist, sich mit einer neuen Heizung zu beschäftigen. Je nach Situation sind zwischen 30 % und 70 % an Förderung möglich.

In Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit, dem Energie-Experten Fragen zur persönlichen Gebäude- und Heizsituation zu stellen. Ausgestattet mit den neuesten Infos und Fakten, lässt sich ein Sanierungsvorhaben viel leichter angehen.

Ort: Schule Heimbuchenthal, Raum 42, Bergstr. 16, 63872 Heimbuchenthal

Gebühr: kostenfrei

Termin: Do., 03.04.2025, 19.30 - 21.00 Uhr

Anmeldung über VHS Karlgrund-Spessart, Telefon: 06029 992638-0, E-Mail:

 

Energieberatung im Landkreis Aschaffenburg

Neben der Vortragsreihe bietet das Landratsamt in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern (VSB) Energieberatungen an. Diese helfen bei allen Fragen rund um das Thema energiebewusstes Bauen und Wohnen, wie zum Beispiel beim Heizungstausch, bei der energetischen Modernisierung des Eigenheims oder dem Einsatz erneuerbarer Energien wie Photovoltaik oder Solarthermie. Die Energie-Fachleute des VSB beraten anbieterunabhängig und individuell.

Das Energieberatungsangebot umfasst Beratungen per Telefon oder Video, stationäre Beratungen in den Energieberatungsstützpunkten sowie, wenn erforderlich, Vor-Ort-Besuche. Das komplette Energieberatungsangebot ist für Landkreisbürgerinnen und -bürger kostenfrei.

Anmeldung

Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich ist. Termine können vereinbart werden beim Klimaschutzmanager des Landkreises Aschaffenburg unter der Telefonnummer 06021 394-7030 oder über die bundesweite kostenfreie Hotline 0800 / 809 802 400.

 

Ehrung von Vorstandsmitgliedern und sonstigen Personen für Verdienste in Vereinen und Verbänden

Der Landkreis Aschaffenburg ehrt

- Vorstandsmitglieder (nach der jeweiligen Satzung) in Vereinen, Organisationen und Verbänden, die im kulturellen, sportlichen, sozialen und caritativen Bereich oder in po­litischen Parteien und Wählervereinigungen tätig sind und

- sonstige Personen, wenn sie an verantwortlicher Stelle eines Vereines, Verbandes oder einer Organisation tätig waren und sich in dieser Funktion besonders für den Verein oder die Allgemeinheit verdient gemacht haben. Hierüber ist eine schriftliche Begründung des Antragstellers notwendig.

Der jeweilige Verein muss seinen Sitz im Landkreis Aschaffenburg haben. Die Ehrung umfasst ebenfalls Personen von überörtlichen Organisationen und Verbänden, wenn diese auch für den Landkreis Aschaffenburg zuständig sind und die zu ehrende Person im Landkreis wohnt.

Die vorgenannten Tätigkeiten und Aufgaben müssen sich beim gleichen Verein, der Organisation, des Verbandes auf mindestens 20 Jahre erstrecken. Bei einer Tätigkeit von über 30 Jahren ist eine weitere Ehrung möglich.

Die Ehrung erfolgt nur für solche Personen, die ihre Tätigkeit mindestens bis zum 01.01.2022 ausgeübt haben.

Im Bereich des Feuerwehrwesens sind die Richtlinien nur für Vorstandstätigkeiten im Feuerwehrverein anwendbar.

Ein Rechtsanspruch auf die Ehrung besteht nicht.

Die Anträge zur Ehrung können ab diesem Jahr ausschließlich online auf der Homepage des Landkreises Aschaffenburg (www.landkreis-aschaffenburg.de a Wer macht was a Ehrungen in Vereinen und Organisationen) oder über den angefügten QR-Code gestellt werden. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen des Landratsamtes Aschaffenburg telefonisch unter der Telefonnummer 06021/394-2311 und -2312 oder per E-Mail: zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Für die diesjährige Ehrung müssen die Anträge bis spätestens 28.02.2025 beim Landratsamt Aschaffenburg eingegangen sein.

In diesem Jahr findet der Ehrenabend am Freitag, den 9. Mai 2025 in der Maintalhalle in Mainaschaff statt.

Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns bereits im Voraus.