15.11.24 - Eintragung in Unterstützerlisten des Wahlvorschlages "Gemeinsam für den Bachgau" möglich
Nach der gestern erfolgten Wahlbekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist es den Parteien und Wählergruppen ab sofort möglich, ihre Wahlvorschläge beim Wahlleiter des Marktes Großostheim abzugeben. Die Wählergruppe "Gemeinsam für den Bachgau" reichte ihre Unterlagen am 14.11.2024 ein.
Da die Wählergruppe "Gemeinsam für den Bachgau" bei der Kommunalwahl im Jahr 2020 wie auch bei den vergangenen Wahlen auf Landes-, Bundes- und Europaebene nicht antrat, ist ihr Wahlvorschlag nach den Vorschriften des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) als neuer Wahlvorschlag zu werten und bedarf einer zusätzlichen Unterstützung von 180 Wahlberechtigten.
Die Unterstützungslisten werden ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlages, dem 15.11.2024, in der Gemeindeverwaltung zur Eintragung bereit gehalten. Wahlberechtigte können sich bis Montag, den 30.12.2024 um 12.00 Uhr mit Familienname, Vorname und Anschrift während der bekannten Öffnungszeiten des Rathauses in die Listen eintragen. Darüber hinaus werden am Donnerstag, den 05.12.2024 bis 20.00 Uhr sowie am Samstag, den 07.12.2024 von 8.00 bis 12.00 Uhr gesonderte Öffnungszeiten zur Eintragung angeboten.
Die Unterschrift muss grundsätzlich eigenständig geleistet werden. Bitte bringen Sie zur Identifikation Ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass mit.