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Amtliche Bekanntmachungen des Marktes Großostheim
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Am Freitag, den 10.01.2025, lud der Markt Großostheim 250 Gäste zu seinem traditionellen Neujahrsempfang in die Bachgauhalle ein.
In seiner Neujahrsansprache zeigte der Zweite Bürgermeister Roland Schuler aktuelle Themen und Probleme auf, die den Markt Großostheim beschäftigen und die es gemeinsam zu bewältigen gilt. Zudem gab er einen Überblick über die baulichen Projekte der vergangenen...
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Ab dem 13.01.2025 können Wahlberechtigte Bürger Ihre Briefwahlunterlagen für die Bürgermeisterwahl am 09.02.2025 sowie die Bundestagswahl am 23.02.2025 beantragen. Die Beantragung ist online über das entsprechende Verfahren oder persönlich im Rathaus möglich, bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit.
Link zur Online Beantragung
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Ehrung der Einzelsportler:
Einzelsportler können zur Ehrung vorgeschlagen werden, wenn sie im Jahr 2024 bei den Unterfränkischen Meisterschaften einen 1. Platz, bei Bayerischen Meisterschaften einen 1. bis 3. Platz, bei Deutschen Meisterschaften den Endkampf bzw. die Endrunde erreicht haben oder an Internationalen Meisterschaften teilgenommen haben. Es wird die höchste Auszeichnung geehrt....
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In den nächsten Wochen werden in Großostheim Kanalsanierungsarbeiten in verschiedenen Straßen ausgeführt.
Die Arbeiten hierzu erfolgen ausschließlich über die vorhandenen Revisionsschächte, Aufgrabungen sind nicht erforderlich.
Mit kurzzeitigen Behinderungen in den jeweils betroffenen Straßen ist zu rechnen.
Die beauftragte Firma Kanaltechnik Geiger aus Mainaschaff informiert die...
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In den nächsten Wochen wird in Ringheim die Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung des öffentlichen Kanalnetzes in Ringheim durchgeführt. Dazu werden die Kanäle und Revisionsschächte vorher mittels Hochdruckspülfahrzeug gereinigt und anschließend inspiziert. Die Arbeiten werden von der beauftragten Firma Umwelttechnik Müller aus Eppertshausen, Abschnitts- bzw. Straßenzugweise ausgeführt. Dabei...
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Die Metzgerei Hellenthal wird auf dem Ringheimer Wochenmarkt leider bis auf Weiteres nicht anwesend sein können. Grund hierfür ist der Personalmangel.
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Ausweisung „bezeichneter Gebiete“ nach Art. 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG)
Die Kommunen sind gemäß Art. 34 BayWG grundsätzlich zur Abwasserbeseitigung verpflichtet. Durch ein Abwasserbeseitigungskonzept können sich Kommunen von dieser Pflicht befreien und diese auf Grundstückseigentümer übertragen. Letztere sind dann für die ordnungsgemäße...
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