Die Sprechstunden bei unseren Bürgermeistern finden zu den bekannten Öffnungszeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Termine können Sie jederzeit gerne im Vorzimmer des Bürgermeisters, Telefon-Nr. 5004-5020, Frau Müller, vereinbaren.
Sprechstunden des Bürgermeisters in den Ortsteilen
Die Sprechstunden in den Ortsteilen finden nach vorheriger telefonischer Terminabsprache statt.
OT Ringheim, Montag, 13.01.2025 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Quartierszentrum
OT Pflaumheim, Dienstag, 14.01.2025 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Neuen Schule, St.-Anna Weg
OT Wenigumstadt, Mittwoch, 15.01.2025 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Astrid-Lindgren-Schule
Informationen rund um die Wertstoffsammlung, Haus- und Bioabfall sowie des Biomassen- und Recyclinghofes Markt Großostheim
Müllabfuhr
Nachstehend werden die Abfuhr- und Entleerungstermine für die Bioabfall- und Restmülltonnen in
Großostheim und den Ortsteilen bekannt gegeben:
Großostheim und Ringheim Pflaumheim und Wenigumstadt
Restmüll Restmüll
Dienstag, 31.12.2024 Dienstag, 31.12.2024
Dienstag, 14.01.2024 Dienstag, 14.01.2024
BioabfallBioabfall
Samstag, 21.12.2024 Samstag, 21.12.2024
Mittwoch, 08.01.2025 Mittwoch, 08.01.2025
Kunststoffsammlung:
Großostheim Montag, 23.12.2024
Pflaumheim Montag, 30.12.2024
Wenigumstadt Donnerstag, 19.12.2024
Ringheim, Sonneck Freitag, 20.12.2024
Papiertonne:
Großostheim, Wenigumstadt Montag, 30.12.2024
Ringheim, Pflaumheim Samstag, 28.12.2024
Sonneck Dienstag, 14.01.2025
Winteröffnungszeiten im Biomassen- und Recyclinghof
Ab dem 1. November gelten im gemeindlichen Biomassen- und Recyclinghof folgende Winter-Öffnungszeiten:
Montag von 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch von 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag von 14.00 – 16.00 Uhr
Samstag von 9.00 – 13.00 Uhr
Öffnungszeiten Grüngutannahmeplätze von November 2024 bis März 2025
Am ersten Samstag im Monat für alle Ortsteile.
Sollte dies ein Feiertag sein, findet die Grünabfallannahme am zweiten Samstag statt.
Wenigumstadt, Festplatz, 10:00 bis 11:00 Uhr
Pflaumheim, Rudelzauer Straße, 11.30 bis 12.30 Uhr
Nächste Termine:
07.12.2024
04.01.2025
01.02.2025
01.03.2025
Fundsachen
Schlüsselbund 3 Schlüssel
Fundtiere
Am 08.10.2024 wurde in der Großostheimer Breiten Straße eine Katze, Geburtsdatum ca. 01.01.2021, Europäisch Kurzhaar, Farbe getigert, Geschlecht weiblich mit dem Namen "Lily van der Woodsen" gefunden.
Das Tier wurde dem Tierschutzverein Aschaffenburg übergeben. Die Besitzer werden aufgefordert, die Tiere im Tierheim Schönbusch, Wailandstraße 15, Aschaffenburg, Tel. 06021/89260, abzuholen.
Öffnungszeiten Hallenbad
Das Hallenbad hat zu den folgenden Zeiten geöffnet:
Montag, 18.30 - 21.00 Uhr
Dienstag, 18.00 - 20.30 Uhr
Mittwoch, 18.30 - 20.30 Uhr
Donnerstag,18.00 - 20.30 Uhr
Freitag, 18.00 - 20.30 Uhr
Samstag, 13.00 - 14.00 Uhr nur für Menschen mit Handicap (mit entsprechender Berechtigung)
Samstag, 14.00 - 17.30 Uhr Familientag
Sonntag, 8.30 - 11.30 Uhr
An Feiertagen bleibt das Hallenbad geschlossen.
Schwimmkurse für Kinder ab dem 6. Lebensjahr
Anmeldungen werden im Hallenbad zu den bekannten Öffnungszeiten unter der Tel. Nr. 7484 angenommen.
Erreichbarkeit des Rathauses und der gemeindlichen Einrichtungen zwischen den Jahren
Im Zeitraum vom 23.12.2024 bis 06.01.2025 bleiben das Rathaus, der Bauhof, die gemeindlichen Kindergärten sowie die Gemeindebüchereien für den Publikumsverkehr geschlossen.
Für Notfälle und unaufschiebbare Angelegenheiten (z. B. Beurkundungen) wird im Bürgerbüro nach vorheriger Absprache ein Notdienst eingerichtet. Diesen erreichen Sie per Mail unter oder telefonisch unter 06026 5004 5160.
Die Eintragung in Unterstützungslisten für die Bürgermeisterwahl ist am Montag, den 23.12.2024, am Freitag, den 27.12.2024 und am Montag, den 30.12.2024 jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus möglich.
Der gemeindliche Biomassen- und Recyclinghof hat letztmalig am 21.12. in diesem Jahr geöffnet. Im neuen Jahr startet der Betrieb wieder am 03.01.2025.
Das Großostheimer Hallenbad am Dellweg hat lediglich an den Weihnachtsfeiertagen (24., 25. und 26.12), Silvester und Neujahr geschlossen.
Demontage der Weihnachtsbeleuchtung Breite Straße
Am Mittwoch den 08.01.2025 werden in der Breiten Straße die Weihnachtssterne abgehängt. Hierzu ist es erforderlich, die Straße in der Zeit von 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr in Abschnitten zu sperren. Für eventuelle Behinderungen wird um Verständnis gebeten.
Sitzung des Marktgemeinderates
Am Donnerstag, 09.01.2025, findet um 19:00 Uhr eine öffentliche Marktgemeinderatssitzung statt.
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Tagesordnung:
1. Richtlinie zur Förderung von sogenannten Stecker-Solaranlagen - weiteres Vorgehen
2. Feststellung der Jahresrechnung 2023 und Entlastung gem. Art. 102 GO mit Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Verschiedenes
Es folgt ein nichtöffentlicher Sitzungsteil
Öffentliche Zustellung an Frau Denise De Butts
Der Markt Großostheim hat gegenüber Frau Denise De Butts, zuletzt gemeldet in
1715 Afton Avenue, Charlston, SC 29417, USA, eine Mitteilung erlassen.
Da der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist, wird das o. g. Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG) i. V. m. Art. 26 Abs. 2, Art. 27 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) öffentlich zugestellt. Das Schriftstück kann beim Markt Großostheim, Sachgebiet Steuern, Abgaben, Beiträge, Außenstelle im Jugendhaus/Nebengebäude, Bachgaustraße 5, 63762 Großostheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Großostheim, den 12.12.2024
gez.
i. V. Roland Schuler, 2. Bürgermeister
Verbot von Silvesterfeuerwerken im Altortbereich von Großostheim und Ortsteilen.
Der Markt Großostheim weist zum bevorstehenden Jahreswechsel darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Altortbereich von Großostheim (innerhalb der Grabenstraße) und in den Ortsteilen (in der Näher von Fachwerkshäusern) aufgrund gesetzlicher Regelungen verboten ist. Auch ohne eigens eingerichteter Verbotszonen ist an Silvester und Neujahr „in direkter Nähe“ zu Fachwerkhäusern das Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt.
Bisher galt aus Lärmschutzgründen lediglich ein Abbrennverbot rund um Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime.
Zum Schutz der Altstädte hat der Bundesgesetzgeber vor einigen Jahren bereits den § 23 der Sprengstoffverordnung verschärft. Das Entzünden pyrotechnischer Gegenstände ist in der Nähe von Fachwerkhäusern kraft Bundegesetz verboten.
Entsprechende Gebäude befinden sich demnach im gesamten Altortbereich innerhalb der Grabenstraße in Großostheim und auch in den Ortsteilen Pflaumheim und Wenigumstadt.
Das Zünden von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und am 01. Januar gestattet.
Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann als eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Der Markt Großostheim bittet die Bevölkerung dringend dieses Abbrennverbot im Altort von Großostheim und den Ortsteilen zu beachten.
Sicherung der Gehbahnen im Winter
Der Markt Großostheim weist auf die Verpflichtung hin, dass Grundstücksanlieger von Gehwegen und Fußpfaden diese von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif-, oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt) zu bestreuen sind, nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln, oder das Eis zu beseitigen ist.
Diese Sicherungsarbeiten sind an Werktagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahr für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.
(Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter / Markt Großostheim v. 17.12.2021)
Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen
Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Gemeinde als Meldebehörde im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft). Die davon betroffenen Bürger/-innen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Dieser Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.
Die Gemeinde bzw. Meldebehörde darf, falls einer Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, Daten nur in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten übermitteln.
Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters am Sonntag, den 09.02.2025
Tag: am Dienstag, den 31.12.2024 (40. Tag vor dem Wahltag)
Zeitpunkt: um 09:00 Uhr
Ort: im Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Schaafheimer Straße 33, 63762 Großostheim
Der Wahlausschuss beschließt in der Sitzung über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge (Art. 32 Abs. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes – GLKrWG).
Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.
Markt Großostheim
Großostheim, den 19.12.2024
gez.
Stephan Göller
Wahlleiter
An alle Hundehalter
Der Markt Großostheim bittet dringend alle Hundehalter darauf zu achten, dass Straßen, Wege,
Plätze, Grünanlagen sowie Kinderspielplätze durch Hundekot nicht verunreinigt werden.
Diese Bereiche stehen der gesamten Bevölkerung, also auch Ihnen persönlich, zur Verfügung. Es gefällt Ihnen sicherlich auch nicht, in diese „Häufchen“ zu treten. Ihre Mithilfe ist hier gefragt. Wir wissen, dass mit Verboten allein weder den Hundehaltern und ihren Tieren noch anderen Mitbürgern geholfen ist.
Deshalb unsere Bitte an Sie: Seien Sie beim Gassi gehen mit Ihrem Hund immer ausgerüstet sein „Geschäft“ beseitigen zu können. Ist dies jedoch nicht mehr zu vermeiden, führen Sie Ihren Hund bitte dorthin, wo sein „Geschäft“ niemanden stört und unschädlich ist:
· In den äußeren Gemeindeteilen an Waldflächen
· sowie in den Grenzzonen zwischen Wald und Feld, hierzu zählen jedoch keine landwirtschaftlich angebauten/genutzten Felder.
Diese Felder werden zum Wohle der Allgemeinheit angebaut und sollten auch nicht durch den für Menschen und Tier schädlichen Hundekot verunreinigt werden.
Speziell Hundekottüten können Ihnen dabei behilflich sein, das „Geschäft“ zu beseitigen.
Die befüllten Hundekottüten bitte immer der Restmüllentsorgung zuführen, d.h. in die eigene Mülltonne oder die dafür vorgesehenen öffentlichen Mülleimer.
Die befüllten Tüten bitte „nie“ im öffentlichen Bereich oder in der Flur entsorgen.
Die kostenlosen Hundekottüten erhalten Sie im Foyer des Rathauses.
Info der Gemeindebücherei Großostheim
Wieder geht ein Jahr zu Ende…Wir bedanken uns bei allen Lesern und Leserinnen für die netten Begegnungen in den vergangenen zwölf Monaten und freuen uns schon jetzt auf ein gesundes Wiedersehen in 2025!
Sollte Ihnen in unserem Urlaub der Lesestoff ausgehen, empfehlen wir Ihnen unsere Onleihe E-Ausleihe-Franken. Hier finden Sie Medien zum Download rund um die Uhr, 7 Tage die Woche. Und wenn bei Ihnen ein eReader unter dem Weihnachtsbaum liegt beraten wir Sie im Januar gerne, wie Sie bei uns eBooks entleihen können.
Ein wenig Erholung brauchen wir auch…
Deshalb machen wir Urlaub vom 24. Dezember bis 6. Januar. Ab Dienstag, 7. Januar, sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten in Großostheim und Ringheim für Sie da.
Am Freitag, 10. Januar, haben wir in Großostheim zusätzlich von 10 – 12 Uhr geöffnet.
Wir wünschen allen ein friedliches Weihnachtsfest und ein gesundes, glückliches Jahr 2025!
Ihr Team der Gemeindebücherei
Andrea Schleunung, Antje Neumar, Christine Mack, Tanja Schäfer und Simone Weyrich
Öffnungszeiten der Gemeindebücherei am Marktplatz:
Montag 15.00 Uhr – 19.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr – 11.30 Uhr
15.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 Uhr – 11.30 Uhr
Donnerstag 15.00 Uhr – 19.00 Uhr
Freitag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
Jeden 1. Freitag im Monat 10.00 Uhr – 12.00 Uhr
Telefonnr. 3933, Email
Öffnungszeiten Filiale Ringheim
Montag 14.30 Uhr – 16.30 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr – 11.30 Uhr
18.00 Uhr – 19.30 Uhr
Freitag 16.00 Uhr – 18.00 Uhr
Telefonnr. 9979880, Email
Im Internet: https://opac.winbiap.net/grossostheim
Öffnungszeiten der Wochenmärkte zwischen den Jahren
Großostheim:
· 20.12.2024: geöffnet
· 27.12.2024: geöffnet (je nach Witterung)
· 03.01.2025: geöffnet (je nach Witterung)
· 10.01.2025: geöffnet (je nach Witterung)
Ringheim:
· 17.12.2024: geöffnet
· 24.12.2024: geschlossen
· 31.12.2024: geschlossen
· 07.01.2025: geöffnet (je nach Witterung)
Bitte beachten Sie, dass die Märkte in Großostheim und Ringheim je nach Witterung geöffnet sein können.
Stellenausschreibungen
Der Markt Großostheim sucht zu den angegebenen Zeitpunkten:
Bereichsleiter für den Bereich Tiefbau (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Facharbeiter für das gemeindliche Wasserwerk (m/w/d) zum 01.02.2025
Mitarbeiter im Recyclinghof (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Rettungsschwimmer ab dem 15.05.2025 bis 15.09.202
Bundesfreiwilligendienst im Bereich „Soziales“ und „Umwelt“ (m/w/d) zum 01.09.2025
Praktikanten im sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Weitere Informationen zu den Stellen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite unter:
Information an Privatwaldbesitzer im Bereich „Allmannhecke“ (von Parkplatz Hesselburg Richtung Mömlingen)
In der 51 KW (16.- 20.12.2024) finden dringend notwendige Fällarbeiten im Rahmen der Verkehrssicherung entlang der Straße AB 1 (Allmannhecke) statt.
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zum Schutz von Leib und Leben müssen diese Arbeiten durchgeführt werden. Der Markt Großostheim lässt diese Fällung durch eine Fachfirma vornehmen. Die Bäume verbleiben zur späteren Aufarbeitung auf den Grundstücken der Privatwaldbesitzer.
Von Fällarbeiten durch die betroffenen Waldbesitzer haben wir aus Gründen der Unfallgefahr wegen des fließenden Verkehrs Abstand genommen. Die Maßnahme wird in Zusammenarbeit mit dem Kreisbauhof durchgeführt.
Forstverwaltung Großostheim
Führungsnetz Bachgau
Adventswanderung mit Weihnachtsliedersingen
Der bewusst gewählte Treffpunkt an der Vierzehn-Nothelfer-Kapelle soll, in Verbindung mit einer Wanderung zur Grotte Marienruh, die Möglichkeit bieten vom Lärm in die Ruhe zu kommen. In der Stille des Waldes an der romantischen Grotte Marienruh, möchten wir mit unseren Gästen eine besinnliche Stunde verbringen und uns damit auf das nahende Weihnachtsfest einstimmen. Termin: Samstag, 21. Dezember um 15:45 Uhr Treffpunkt: Großostheim, OT Wenigumstadt an der Vierzehn-Nothelfer-Kapelle, Hauptstraße Dauer: ca. 1,5 Stunden Teilnahmebetrag: Kostenfrei Führung: Thorsten Rollmann, Vereinsring Wenigumstadt 1963 e.V. Hinweis: Im Anschluss bietet der Schützenverein am nahegelegenen Schützenhaus Bratwürste, Glühwein und weitere Getränke an.
Großostheimer Glühweintour – Entdeckungsreise in die Welt der Weine und Gewürze!
Begleiten Sie uns am Samstag, den 28. Dezember 2024, um 14 Uhr ab dem Weingut Höflich (Haarstallweg 49, 63762 Großostheim) zu einem ganz besonderen Erlebnis.
Auf einer geführten Wanderung erkunden wir die winterlichen Weinberge von Großostheim und lassen die einzigartige Atmosphäre der Saison auf uns wirken. Auf unserer Tour legen wir mehrere spannende Stationen ein, bei denen Sie tiefere Einblicke in die faszinierende Welt des Weinbaus erhalten.
Freuen Sie sich auf eine Verkostung von fünf verschiedenen Glühweinen und genießen Sie die Vielfalt der Aromen und Gewürze, die jeden Glühwein zu einem Highlight machen. Dazu gibt es frisch gebackene Plätzchen, die perfekt auf die Glühweine abgestimmt sind und gegen die abendliche Dämmerung erhält jeder Teilnehmer eine Fackel.
Selbstverständlich bieten wir auch alkoholfreie Alternativen an.
Wegen der großen Nachfrage, findet am Sonntag, 29. Dezember 2024, ein weiterer Termin statt.
Termin: Samstag, 28. Dezember 2024, um 14 Uhr; weiterer Termin am 29. Dezember 2024
Unterstützt durch: Barbara Gilbert vom Weinstall Gilbert sowie dem Weingut Höflich
Anmeldung erforderlich unter: 0171/1818303, oder per Mail:
Hinweis: Die Wanderung findet auch bei schlechten Witterungsverhältnissen statt. Bitte kleiden Sie sich entsprechend den Wetter- und Waldverhältnissen.
Der „Kleine Schaafheimer Jakobsweg“: Einmal Tagespilger sein
Der „Kleine Schaafheimer Jakobsweg“ verbindet alle vier Ortsteile von Schaafheim. An jeweils vier Raststationen in Schaafheim, Mosbach, Radheim und Schlierbach stehen Wegekreuze mit einer Bank davor zum Innehalten und Ausruhen. Der anspruchsvolle Rundweg hat eine Länge von ca. 25 Kilometer und ist in 5 – 6 Stunden in herrlicher Gegend zu bewältigen. Eine gewisse Grundkondition ist Voraussetzung, um den Weg durch die Fluren und Wälder genießen zu können.
Sie werden von Sabine Frank und Dr. Thomas Draxler begleitet. Beide haben den Jakobsweg „Camino Primitivo“ begangen und geben wertvolle Infos, Hinweise und Tipps weiter. Thomas Draxler ist ausgebildeter Leiter für Pilgergruppen.
Jeder „Tagespilger“ erhält einen Pilgerpass, eine Pilgerurkunde und ein „Mönchsgeheimnis“.
Termin: Sonntag, 12. Januar 2025 um 11:30 Uhr
Treffpunkt: Schaafheim, Müllerweg 93 (Start und Ziel)
Dauer: ca. 5 – 6 Stunden
Teilnahmebetrag: 10,- € inkl. Urkunde und Pilgergetränk „Mönchsgeheimnis“
Das Nöthigsgut in Großostheim ist mit dem ältesten Fachwerkhaus im Kreis Aschaffenburg, dem Gotischen Haus von1421, das bedeutendste Fachwerk-Ensemble im Kreis. In seinem Inneren birgt es als weitere Kostbarkeit das Bachgaumuseum, eines der wenigen Landschaftsmuseen Bayerns und eines der führenden Unterfrankens. Seine Besonderheit beruht nicht nur auf Ausstellungsstücken aus kostbaren Materialien, sondern auch auf auserlesenen Kunstwerken und meisterhaft gefertigten Stein-, Ton- und Metallarbeiten. Beeindruckende Technik verdeutlicht die hohen handwerklichen Qualitäten der einheimischen Bevölkerung. Erleben Sie Original-Artefakte, die Jahrtausende überdauert haben, darunter prächtige Schmuckstücke und einen Glücksfund aus dem frühesten Christentum. Viele Exponate sind einzigartige, unwiederbringliche Zeugnisse und geben einen faszinierenden Einblick in das Leben unserer Vorfahren.
Tauche bei der Führung ein in eine vergangene Ära voller Geheimnisse und spannender Geschichten.
Termin: Sonntag, 26. Januar 2025, 15:00 Uhr
Treffpunkt: Nöthigsgut am Marktplatz, Eingang Bachgaumuseum
Dauer: ca. 1 Stunde
Teilnahmebetrag: Die Führung ist kostenlos, zzgl. Museums-Eintritt
Der „Kleine Schaafheimer Jakobsweg“ – Einmal Tagespilger sein
Der „Kleine Schaafheimer Jakobsweg“ verbindet alle vier Ortsteile von Schaafheim. An jeweils vier Raststationen in Schaafheim, Mosbach, Radheim und Schlierbach stehen Wegekreuze mit einer Bank davor zum Innehalten und Ausruhen. Der anspruchsvolle Rundweg hat eine Länge von ca. 25 Kilometer und ist in 5 – 6 Stunden in herrlicher Gegend zu bewältigen. Eine gewisse Grundkondition ist Voraussetzung, um den Weg durch die Fluren und Wälder genießen zu können.
Sie werden von Sabine Frank und Dr. Thomas Draxler begleitet. Beide haben den Jakobsweg „Camino Primitivo“ begangen und geben wertvolle Infos, Hinweise und Tipps weiter. Thomas Draxler ist ausgebildeter Leiter für Pilgergruppen.
Jeder „Tagespilger“ erhält einen Pilgerpass, eine Pilgerurkunde und ein „Mönchsgeheimnis“.
Termin: 16. Februar 2025 um 11.30 Uhr
Treffpunkt: Schaafheim, Müllerweg 93 (Start und Ziel)
Dauer: ca. 5 – 6 Stunden
Teilnahmebetrag: 10,- € inkl. Urkunde und Pilgergetränk „Mönchsgeheimnis“
Führung durch die Wäscheabteilung des Bachgaumuseums - „Reiz und Hülle. Was Mann und Frau darunter anhatten“
In einer kurzweiligen Führung erfahren sie Aufschlussreiches über Wäschemode aus 5 Jahrhunderten. Das Mittelalter war vielleicht garnicht so prüde? Im Anschluss noch eine kleine Museumsführung
Das Leben mit Kindern kann manchmal ganz schön nervenaufreibend sein. Alle Mütter und Väter wünschen sich liebevolle Eltern zu sein. Manchmal sind aber einfach die Akkus leer und an ein friedliches Miteinander ist nicht zu denken.
Im Elterntraining „Familienteam“finden Sie Antworten auf die Fragen:
· Was kann ich tun, wenn mein Kind mir gefühlt auf der Nase herumtanzt?
· Wie schaffen wir "Dauerbrenner" im Familienalltag gemeinsam aus der Welt?
· Wie setze ich Grenzen liebevoll und bestimmt?
· Wie kann ich auf mein Kind so eingehen, dass es sich wirklich verstanden fühlt?
· Wie kann ich meine Bedürfnisse so mitteilen, dass mir mein Kind zuhört?
Das Elterntraining für maximal 10 Mütter, Väter oder andere Erziehungspersonen im Landkreis Aschaffenburg bietet die Familienbildung im Fachbereich Präventive Jugendhilfe zu folgenden Terminen im Mehrgenerationenhaus „Lebenswert“ in Goldbach an:
Termine:
Freitag, 07.02.2025 von 17.00 – 21.00 Uhr
Samstag, 08.02.2025 von 9.00 – 17.00 Uhr
Freitag, 14.03.2025 von 17.00 – 21.00 Uhr
Samstag, 15.03.2025 von 9.00 – 17.00 Uhr
Kosten: kostenfrei
Kinderbetreuung: auf Anfrage
Verbindliche Anmeldung bis 04.02.2024 an:
Weitere Infos: Verena Knecht, Präventive Jugendhilfe, Familienbildung; oder 06021/394-4351
Abfallwirtschaft: Jahresendabrechnungen 2024
Die Abfallentsorgungsgebührenbescheide für das Jahr 2024 mit den Festsetzungen der Vorauszahlungen 2025 werden spätestens Ende Januar 2025 versandt werden. Bitte beachten Sie, dass Änderungswünsche rechtzeitig vor Jahreswechsel im Landratsamt Aschaffenburg eingehen müssen, damit Sie bei den Endabrechnungen und Vorauszahlungen entsprechend berücksichtigt werden können.
Bitte vergleichen Sie genau die in den Bescheiden angegeben Deckelnummern mit denen Ihrer tatsächlich vorhandenen Tonnen.
Eigentümerwechsel
Eigentümerwechsel der angeschlossenen Grundstücke müssen der Müllgebührenstelle unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, da bis zum Eingang dieser Mitteilung der alte und der neue Grundstückseigentümer als Gesamtschuldner für die Abfallentsorgungs-gebühren haften. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt keine automatische Weiterleitung an die Müllgebührenstelle vom Grundbuchamt, Notar oder der Gemeinde.
Der Wechsel kann nur jeweils zum 1. eines Monats erfolgen, so dass der gewünschte Termin gleich mit angegeben werden soll.
Mieterwechsel
Wenn der Mieter wechselt, kann bei der Müllgebührenstelle für die interne Abrechnung telefonisch, schriftlich, per Email oder Fax eine individuelle Leistungsberechnung angefordert werden.
Änderungen
Änderungen, z.B. der Bankverbindung, der Wohnadresse oder des Zustellbevoll-mächtigten bzw. Hausverwalters müssen ebenfalls unverzüglich schriftlich der Müllgebührenstelle angegeben werden, damit diese berücksichtigt werden können.
Wenn es wieder kälter wird und winterliche Straßenverhältnisse vorherrschen, kann es zu Verzögerungen bei der Abfuhr von Abfällen kommen. Obwohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entsorgungsfirmen bemüht sind, die Anwesen wie gewohnt anzufahren, ist dies vor allem in den frühen Morgenstunden schwierig, wenn noch nicht alle Straßen gestreut bzw. geräumt werden konnten.
Zudem kommt es bei Minusgraden häufig zum Festfrieren von Abfällen in der Tonne, so dass diese beim Leerungsvorgang trotz mehrmaligem Rütteln nicht herausfallen. Je feuchter die Abfälle sind, desto eher können sie festfrieren. Biomüll ist eher betroffen als Restmüll, da er naturgemäß mehr Feuchtigkeit enthält. Eine wirkungsvolle Maßnahme gegen das Festfrieren ist das Einpacken der Bioabfälle in Zeitungspapier, welches die Feuchtigkeit aufsaugt. Restmüll kann im Gegensatz zu Biomüll auch in Plastiktüten in die Restmülltonne geworfen werden.
Wer sichergehen will, dass seine Tonne problemlos geleert werden kann, sollte kurz vor der Leerung nachprüfen, ob der Inhalt locker in der Tonne liegt. Falls nicht, sollte er von der Tonnenwand abgelöst werden. Den Müllwerkern ist dieses Lockern leider aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Sollte trotz aller Vorsicht die Tonne einmal nicht vollständig geleert worden sein, besteht dennoch kein Grund zum Ärgern:
Nur der Müll, der tatsächlich aus der Tonne herausgefallen ist, wird bei der Ermittlung der Höhe der Gewichtsgebühr berücksichtigt und berechnet werden.
Für diese durch die winterliche Witterung erschwerten Entsorgungsbedingungen bitten wir die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.
Angebot des Malteser Hilfsdienst Aschaffenburg
Sterbende begleiten lernen:
Anfang Februar 2025 beginnt ein neuer Malteser Vorbereitungskurs für Hospizbegleiterinnen und -begleiter in Aschaffenburg. Es sind noch Plätze frei. Anmeldung ist nötig und jederzeit möglich.