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Windkraft

Teaserbild für Gemeindeinformationen zum Thema Windkraft. Mutter mit Kind bei Sonnenuntergang vor Windrädern

Windkraft

Chronik zum Thema Windkraft in Großostheim

Einführung:

Die Themen der Energieeinsparung, der Wärmeplanung sowie der Reduzierung von CO2-Emissionen beschäftigen nicht nur die große Politik in Berlin oder München. Nein, sie beschäftigen auch den Marktgemeinderat in Großostheim schon viele Jahre.

Gleiches gilt für das Thema der Erneuerbaren Energien, mit welchem sich die Gesellschaft in Deutschland ebenfalls schon einige Zeit auseinandersetzt. Durch den durch die Bundespolitik beschlossenen Ausstieg aus der Atomkraft und den in den letzten Jahren entstandenen Versorgungsengpass mit fossilen Brennstoffen, entsteht ein entsprechendes Defizit in der Energieversorgung, welches es auszugleichen gilt.

Gleichzeitig soll der globalen Erderwärmung durch eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen entgegengewirkt werden. All dies führt dazu, dass der ganze Bereich der Energiegewinnung immer dezentraler organisiert wird.

Auf dieser Seite wollen wir Ihnen einen Überblick geben, mit welchen Maßnahmen der Markt Großostheim zur Energiegewinnung beiträgt und dem Klimawandel entgegenwirken möchte. Weitere Informationen über die Energiebilanz des Marktes Großostheim, können Sie dem Energiebericht unserer Abteilung Energie- und Gebäudemanagement entnehmen.

Energiegewinnung in Großostheim

Der Energiemonitor des Bayernwerks gibt auf einer Seite einen sehr anschaulichen Überblick über den Energieverbrauch im gesamten Gemeindegebiet und stellt dem die Herkunft der benötigten Energie gegenüber. Durch die 15-minütigen Aktualisierungen sowie den Rückblick auf die letzten Jahre, kann die Entwicklung hier sehr detailliert verfolgt werden.

Energiegewinnung in Großostheim

Photovoltaik

PV_Feuerwehr
PV_Parkfriedhof

Neben den PV-Anlagen auf privaten Dächern, tragen Systeme auf den kommunalen Liegenschaften zur Energieerzeugung bei. Zuletzt installierte der Markt Großostheim beispielsweise Paneele auf dem Nebengebäude des Rathauses, dem Kinderhaus Zaubergarten sowie der Aussegnungshalle des Parkfriedhofs. Weitere Anlagen sind unter anderem auf dem Klärwerk, dem Wasserwerk oder der Feuerwehr montiert. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Energienutzung, werden weitere Standorte geprüft. Insgesamt erzeugten diese Anlagen im Jahre 2022 gut 172.000 kWh Strom.

Wie hier gut zu sehen ist, wird der größere und verbleibende Teil der im Gemeindegebiet erzeugten Energie durch privaten Photovoltaik-Anlagen produziert. Ob sich Ihr Gebäude für die Anschaffung und Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen eignet, können Sie im Solarkataster für Großostheim prüfen. In verschiedenen Farben wird hier jeweils das Potential der einzelnen Bauten dargestellt und bewertet.

Der Einstieg in die selbstständige Erzeugung von Energie kann auch mit einer kleineren Anlage in Form eines Balkonkraftwerkes, der sogenannten Stecker-Solar-Anlage, erfolgen. Die einfach zu installierenden und im Vergleich zu größeren Paneelen auch deutlich günstigeren Anlagen, tragen Ihren Teil zur Bewältigung der Grundlast im Haushalt bei und sparen dabei Strombezugskosten.

Auch hier hat der Markt Großostheim mit dem freiwillig auferlegten Förderprogramm einen Anreiz geschaffen, regenerative Energien zu erzeugen und zu nutzen. Die Anschaffung einer Stecker-Solar-Anlage wird finanziell im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel mit 100 € unterstützt.

Hackgut

Bild Lagerhalle-1
Kessel Welzbachhalle

Die Hackgutanlagen sind jeweils an einen Nahwärmeverbund angeschlossen und werden mit Hackschnitzeln bedient. Bereits ab dem Jahre 2000 wurde hier mit der Planung und Errichtung der Nahwärmenetze begonnen.

Die verwendeten Hackschnitzel stammen dabei stets aus gemeindeeigenem Wald ohne weite Transportwege, oder aus dem Astschnitt des gemeindlichen Bauhofs sowie dem angelieferten Grünschnitt der Bürgerinnen und Bürger.

 

Plakat Grünschnitt

Nahwärmeverbünde mit angeschlossener Hackgutanlage findet man unter anderen rund um die Welzbachhalle in Großostheim, an der Anne-Frank-Grundschule in Ringheim sowie der Luzia-Grundschule in Pflaumheim. Von hier aus werden dann die umliegenden öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Sporthallen oder sogar das Rathaus versorgt.

Blockheizkraftwerke

Zusätzlich zu den Hackgutanlagen, betreibt der Markt Großostheim an vier gemeindlichen Liegenschaften insgesamt sechs Blockheizkraftwerke zur Produktion von Strom und Wärme. Die Anlagen sind im Freibad, der Mittelschule und dem Hallenbad im Dellweg, sowie dem Klärwerk Bachgau installiert. Die BHKWs im Klärwerk werden mit Klärgas, eigentlich einem „Abfallprodukt“ betrieben und arbeiten dabei besonders regenerativ.

Die oben genannten Anlagen konnten im Jahr 2022 insgesamt 1.179.580 kWh Strom und 3.157.669 kWh Wärme produzieren.

Biogas

Die in Großostheim und Ortsteilen vorhandenen Biogas-Anlagen werden von Privat betrieben. Zusammen erzeugen Sie einen nicht unerheblichen Anteil des im Ort produzierten Stroms. Für den Betrieb der Biogasanlagen werden vor allem organische Abfälle oder pflanzliche Produkte verwendet. Diese werden zu Biogas vergärt und mit Hilfe eines Blockheizkraftwerkes Strom erzeugt.

Fazit

Im Jahresmittel liegt die Eigenversorgungsquote der vor Ort erzeugten Energien gegenüber den örtlich verbrauchten Energien, bei ca. 41 %. Die verbleibenden 59 % des Strombedarfs werden durch den Netzbezug abgedeckt.

Um die Quote der Eigenversorgung zu erhöhen und gleichzeitig auch den Netzbezug zu senken, werden zweifelsohne weitere Energiequellen notwendig werden. Hier stellt sich nun die Frage, mit welchen Maßnahmen die Energieerzeugung vor Ort ausgebaut und die Eigenversorgungsquote erhöht werden kann?

Denkbar wäre unter anderem eine Erweiterung der vorhandenen Photovoltaik-Struktur oder die Errichtung von Windkraft-Anlagen.

Wie dies gelingt und unter welchen Voraussetzungen die Anlagen zu errichten sind, hat der Staat bereits durch Gesetze, Verordnungen und Zielvorgaben geregelt. Im Folgenden finden Sie hier einen Überblick der Staatlichen Vorgaben.

Staatliche Zielvorgaben im Bereich PV-Anlagen:

Ähnlich wie im Bereich der Windkraft gehen die Bundes- und Landesgesetzgeber derzeit im Bereich der PV-Anlagen vor. Dort sollen Spartenziele erreicht werden. Anders als bei der Windkraft, werden bei den PV-Anlagen derzeit keine verbindlichen Flächeneinheiten vorgegeben, sondern lediglich abgeleitete Planungsziele aus der Bundesplanung für Bayern formuliert.

Aber auch an dieser Stelle schreitet der Bundesgesetzgeber schon ein und privilegiert bestimmte Flächen für den Bau von Freiflächen-PV-Anlagen. So können derzeit z.B. mit einem seitlichen Abstand von bis zu 200 m entlang von Autobahnen oder Schienenwegen mit zwei Hauptgleisen, PV-Anlagen grundsätzlich ohne Bauleitplanung der Gemeinden errichtet werden (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b Baugesetzbuch – BauGB).

Es ist vermutlich zu erwarten, dass eine weitere Bevorzugung der Energiegewinnung weitere Öffnungsklauseln rechtlicher Natur erwarten lässt.

Staatliche Zielvorgaben im Bereich Windkraft:

Durch das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergie an Land werden die Länder verpflichtet in zwei Schritten bis Ende 2032 durch Ausweisung von „Windenergiegebieten“ in Höhe festgelegter Flächenbeitragswerte ihren Beitrag zu leisten, sodass später 2 % der Bundesfläche für die Windenergie zur Verfügung stehen.

Hierzu wurden verschiedene gesetzliche Änderungen vorgenommen:

  1. Windenergiegebiete sind privilegiert und es dürfen in diesen spätestens zum 01.06.2023 keine Abstandsflächen mehr gelten
  2. Bei Erfüllen der Flächenbeitragswerte wird die Windenergie außerhalb der Windenergiegebiete entprivilegiert (d. h. Windkraftanlagen sind dann nur in ausgewiesenen Flächen zulässig)
  3. Bei Nichterfüllen der Flächenbeitragswerte ist die Windenergie unbeschränkt privilegiert, d.h. landesrechtliche Mindestabstände und raumordnerische Maßnahmen (z.B. Untersagungen nach § 12 ROG) bleiben ohne Wirkung
  4. Ab Erreichen des Flächenbeitragswerts, spätestens zum 01.01.2028, verlieren Ausschlussgebiete (Regionalplan) und Negativ-Flächen (Flächennutzungsplan) ihre Gültigkeit

Bayerischer Bedarf bzw. Weg:

  • Der bayerische Flächenbeitragswert der 1. Stufe von 1,1 % der Landesfläche (bis Ende 2027) soll über gleiche Teilflächenziele für jede der 18 Planungsregionen innerhalb des Freistaats Bayern erreicht werden. Die Teilflächenziele für Ende 2032 sind noch nicht festgelegt, da vermutlich die weitere Entwicklung und deren Umsetzungsdynamik abgewartet wird
  • ­Die verantwortlichen Planungsträger sind die Regionalen Planungsverbände, die insbesondere die Beschlüsse über die Erreichung der Teilflächenziele zu fassen haben. Der Markt Großostheim ist dem Planungsverband „Bayerischer Untermain“ zugeordnet.
  • Die oberste Planungsbehörde beim Freistaat Bayern erwartet von den Regionalen Planungsverbänden „primär über regionsweite Steuerungskonzepte“ die Erreichung der Teilflächenziele
  • Mit der Verordnung vom 16.05.2023 wurde die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (kurz LEP) in Kraft gesetzt. Sie enthält unter Ziffer 6.2.2 u.a. folgende Zieldefinierung:

„In jedem Regionalplan sind im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen in erforderlichem Umfang festzulegen. Als Teilflächenziel wird zur Erreichung des landesweiten Flächenbeitragswertes nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz für jede Region 1,1 % der Regionsfläche bis zum 31.12.2027 festgelegt. Die Steuerungskonzepte haben sich auf Referenzwindenergieanlagen zu beziehen, die dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Abwägung der Steuerungskonzepte entsprechen.“

Chronik:

Wie Sie eventuell schon der Presse entnommen haben, galt es auch im Raum Aschaffenburg mögliche Potentialflächen für Windkraft zu bestimmen. Die bisherigen Ereignisse und welche Flächen in Großostheim als Windkraft-Standorte in Frage kommen, erfahren Sie in der folgenden Aufstellung:

Datum Ereignisse
24.02.2022

Im Umwelt- und Verkehrsausschuss wird ein Antrag der SPD-Franktion über die Wiederaufnahme der Planungen zur Nutzung der Windenergie im Bachgau behandelt. Den Sachverhalt und Beschluss darüber können Sie hier abrufen.

10.05.2023

Durchführung einer Regionalkonferenz durch den Regionalen Planungsverband in Haibach zur Sensibilisierung der Gemeinden im Planungsraum für das Thema. Ziel war es dabei, die Potentialflächen zu ermitteln und Ausschlusskriterien für die Nutzung der Windkraft (z.B. Wasserschutz, Umwelt- und Artenkriterien etc.) zu erläutern.

Die Vorträge und Erläuterungen von diesem Termin finden Sie hier:
Landkreis Aschaffenburg - Windkraft (landkreis-aschaffenburg.de)

28.09.2023 In der Marktgemeinderatssitzung wird über die Voranhörung des Regionalen Planungsverbandes im Rahmen des Änderungsverfahren beraten. Es werden dabei die Potentialflächen vorgestellt. Dies sind im Einzelnen:
  • Die Potentialfläche P 10035 „Binselberg“ wurde seinerzeit durch das VOR Charlie (sog. „Funkfeuer Charly“) ausgeschlossen und grenzt unmittelbar an die Nachbargemeinde Schaafheim im Bereich der Feldnutzung an. Gleichzeitig wurde dort bei der letzten Erhebung eine Fledermausart nachgewiesen, die artenschutzrechtlich relevant war. Des Weiteren liegt die Fläche im planreifen Trinkwasserschutzgebiet für die Brunnen I, II und III der Marktgemeinde in Ringheim. Sie hat eine Fläche von 89 ha und eine Windhöffigkeit bei 160 m von 5,4 bis 5,8 m/s.
Windkraftflaeche_Binselberg_P10035
  • Die Potentialfläche P 10036 „Dachsberg“ grenzt unmittelbar an die Nachbargemeinde Niedernberg im Bereich des Oberwaldes an. Sie hat eine Fläche von 55 ha, wovon nur ein geringer Teil im Gemeindegebiet liegt. Des Weiteren weist Sie eine Windhöffigkeit bei 160 m von 5,4 bis 5,9 m/s auf. Der Flächenzuschnitt auf der Gemarkung Niederberg hat eine fingerartige Verlängerung zwischen zwei teilweise engen Potentialflächen, was nicht als optimal angesehen wird.
Windkraftflaeche_Dachsberg_P10036
  • Die Potentialfläche P 10039 „Gottfrieds- und Hartgrundwald“ grenzt unmittelbar an die Nachbargemeinden Mömlingen sowie an die Potentialfläche der hessischen Nachbargemeinde Schaafheim an. Sie hat eine Gesamtfläche von 298 ha, wovon ein Großteil im Gemeindegebiet liegt. Die Windhöffigkeit bei 160 m beträgt 5,4 bis 6,4 m/s.
Windkraftflaeche_Gottfrieds-_und_Hartgrundwald_P10039

Der Gemeinderat spricht sich mehrheitlich für die Potentialflächen P 10036 und 10039 aus. Diese sollen in den Regionalplan übernommen werden. Die Fläche P 10035 soll nach Auffassung der Gemeinde bis auf weiteres nicht aufgenommen werden.

Hinweis:
Im regionalplan Südhessen sind auf hessischer Fläche in unmittelbarer Nähe zur Landesgrenze bereit sog. Vorranggebiete für Windkraft in der Gemeinde Schaafheim ausgewiesen. Es handelt sich um die folgenden Bereiche:

Windkraftflaeche_Schaafheim_2-88
Windkraftflaeche_Schaafheim_2-117
Datum Ereignisse
29.09.2023

Die Gemeindeverwaltung meldet die beschlossenene Ergebnisse an den Regionales Planungsverband.

Es bleibt abzuwarten, wie der Regionale Planungsverband mit den Vorschläge umgehen wird. Es ist zu erwarten, dass bis Mitte 2024 weitere Schritte zur Ausweisung der Vorrang-/Vorbehaltsgebiete durch den Verband erfolgen werden.

12.10.2023 Die Bürgermeister der Gemeinden Schaafheim, Mömlingen und Großostheim treffen sich, um über die weitere Vorgehensweise bzgl. der Flächenentwicklung an der Gemeinde- bzw. Landesgrenze zu sprechen. Ziel ist eine gemeinsame interkommunale Entwicklung der Flächen voranzutreiben, um z.B. bessere Mindestabstände für die Anlieger zu ermöglichen und eine spätere Möglichkeit der Bürgerbeteiligung sicherzustellen.
07.11.2023 Durchführung einer Bürgerversammlung zur Erläuterung der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen in der Bachgauhalle. Hier können Sie sich nochmal über die Inhalte der Veranstaltung informieren.
08.12.2023 Der Marktgemeinderat behandelt in öffentlicher Sitzung die gemeinsame Absichtserklärung der Gemeinden Mömlingen und Schaafheim sowie des Marktes Großostheim. Den Wortlaut finden Sie hier.
08.12.2023 Der Marktgemeinderat behandelt in öffentlicher Sitzung die gemeinsame Verwaltungsvereinbarung über die Kostenaufteilung (je ein Drittel) und die Durchführung eines gemeinsamen Auswahlverfahrens für einen Projektentwickler. Den Wortlaut finden Sie hier.
21.12.2023 Gemeinsames Pressegespräch zum Projekt in Schaafheim zusammen mit den Bürgermeistern Scholtka (Mömlingen), Rauschenberger (Schaafheim), Schuler (Großostheim) und Kirsch (Groß-Umstadt). Hierbei wird auch erläutert, wie die Einbindung der politischen Gemeinde in Groß-Umstadt erfolgsversprechend umgesetzt werden kann.
21.12.2023 Unterzeichnung der Absichtserklärung und der Verwaltungsvereinbarung.
08.02.2024

Die Mitglieder der Projektgruppe „Windkraft“ der Gemeinden Schaafheim, Mömlingen und Großostheim führen einen moderierten Workshop durch, bei dem die Kriterien für die Auswahl eines Projektierungsbüros erörtert werden. Hierzu wird ein Punktekatalog mit Einzelfragen in fünf Untergruppen erarbeitet.

 

Damit insbesondere gewährleistet werden kann, dass eine ausgewogene und zielführende Auswahl eines Projektierers erfolgen kann, wurde die Kriterien in den Untergruppen gewichtet. Hierzu hat man folgende Gewichtung festgelegt:

 

A.  Unternehmensbezogene Kriterien (5 %)

B.  Wirtschaftlichkeit/Pacht (30 %)

C.  Technische Kriterien (20 %)

D.  Kriterium Mensch und Umwelt (20 %)

E.  Beteiligungsmodell (25 %)

15.02.2024

Mit der/den Bürgermeister/in der Nachbargemeinden Groß-Umstadt und Breuberg wird im Rahmen eines gemeinsamen Gespräches mit den Bürgermeistern aus Schaafheim, Mömlingen und Großostheim über den aktuellen Stand gesprochen. Gleichzeitig wird das weitere Vorgehen erörtert. 

07.03.2024

Die Ausschreibung für einen Projektentwickler wird veröffentlicht. Unter anderem ist Sie auf der Homepage des Marktes Großostheim abzurufen.

Die Angebote sind bei der Gemeinde Schaafheim einzureichen, Ende der Abgabefrist ist der Dienstag, 07.05.2024 um 15:00 Uhr.

06.06.2024

Mehr Wald durch Windkraft
Der Marktgemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 06.06.2024, dass durch die Windkraft in Anspruch genommene Kommunalwaldflächen im Verhältnis von 1 zu 1,5 wieder aufgeforstet werden sollen. Das bedeutet, zusätzlich zur Größe der beanspruchten Flächen werden nochmals weitere 50 % neu angepflanzt.
Genaue Flächenangaben hängen vom weiteren Bedarf im Rahmen des Projektes ab. Sobald weitere Informationen bekannt werden, können Sie diese hier auf unserer Webseite nachlesen.