Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler obliegt den kommunalen Aufgabenträgern der Schülerbeförderung.
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Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei
öffentlichen Grund-/Mittel- und Förderschulen;
öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie
öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht
wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert.
Aufgabenträger sind für die öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen die kommunalen Schulaufwandsträger der Schulen; für die übrigen Schulen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Schülerin oder der Schüler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Informationen zur Kostenfreiheit des Schulwegs finden Sie unter "Verwandte Themen".
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Ansprechpartner
Frau Simone Herold
Kämmerei
eMail:
Telefon: +49 6026/5004-5313
Telefax: +49 6026/5004-9319
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Infos im Akkordeon
Voraussetzungen
Die Beförderungspflicht besteht zum regelmäßig stattfindenden Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule, sofern der Schulweg für
Schülerinnen/Schüler der Jahrgangsstufen 1 mit 4 länger als 2 km und
für Schülerinnen/Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als 3 km ist.
Ausnahme:
Schülerinnen/Schüler, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, werden unabhängig von der Entfernung kostenlos befördert.
Ebenso kann bei unter diesen Kilometergrenzen liegenden Schulwegen die Beförderung übernommen werden, wenn nach Überprüfung durch den Aufgabenträger der Schulweg als besonders beschwerlich oder besonders gefährlich bewertet wird. Nächstgelegene Schule ist die Pflichtschule oder die Schule, der die Schülerinnen/Schüler zugewiesen sind oder die Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist.
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Formulare
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Online Verfahren
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Rechtsvorschriften
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Rechtsbehelf
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Unterlagen
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