Marktordnung; Erlass

Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)


Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.

Nähere Informationen können Sie der Satzung über das Marktwesen des Marktes Großostheim entnehmen.

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim

Ansprechpartner

Herr Stephan Göller

Allgemeine Verwaltung

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-5100

Telefax: +49 6026/5004-9119

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Infos im Akkordeon

Formulare

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Online Verfahren

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Rechtsbehelf

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Unterlagen

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