Veranstaltungsraum; Reservierung; Anmietung

Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.

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Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.

Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.

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Ansprechpartner

Frau Anja Hock

Kultur- und Vereinsförderung

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-5312

Telefax: +49 6026/5004-9000

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Infos im Akkordeon

Formulare

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Kosten

Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.

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Online Verfahren

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Rechtsvorschriften

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Rechtsbehelf

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Unterlagen

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