Öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden betreiben verschiedene öffentliche Einrichtungen innerhalb des Gemeindegebiets (z.B. Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Sport- und Veranstaltungshalle, Friedhöfe, Bäder, Büchereien usw.).

Öffentliche Einrichtungen werden i.d.R. gewidmet und können sowohl öffentlich-rechtlich, als auch privatrechtlich betrieben werden.

Wenn sich die Gemeinde für den Betrieb in öffentlich-rechtlicher Form entschieden hat, kann sie für die Benutzung entsprechende Regelungen im Form einer Benutzungsordnung treffen.

 

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