Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)


Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

  • Anmeldung und Aufnahme
  • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
  • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
  • Elternbeitrag / Essensgeld
  • Besuchsregelung
  • Krankheitsfall
  • Abmeldung

Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Großostheim finden Sie nachfolgend unter Rechtsvorschriften (sog. Kita-Satzung).

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim

Ansprechpartner

Frau Monika Jakob

Jugend, Schulen und Senioren

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-5181

Telefax: +49 6026/5004-9000

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Infos im Akkordeon

Formulare

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