Hausnummern; Vergabe

Straßennamensschilder und Hausnummern sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Orientierung im Gemeindegebiet. Das Anbringen von Straßennamensschildern ist die Folge einer gemeindlichen Straßenbenennung.

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim

Hausnummerierung

Die Grundstückeigentümer sind verpflichtet, ihr Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Pflicht umfasst das Beschaffen, Anbringen, Instandhalten und die Kostentragung des Schildes. Im Fall einer Umnummerierung muss der Eigentümer auch die Kosten des neuen Nummernschildes tragen. Die Marktgemeinde regelt die Hausnummerierung durch Satzung, in der auch festgelegt werden kann, wie die Nummernschilder auszusehen haben und wo sie anzubringen sind.

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim


Ansprechpartner

Frau Petra Strehl

Zentrale Sachbearbeitung Stadtplanung und Liegenschaften

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-5114

Telefax: +49 6026/5004-9139

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)