Abwasser; Zahlung von Entwässerungsbeiträgen

Über Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung finanzieren Sie die Errichtung und Bereitstellung einer solchen Einrichtung nach dem Solidarprinzip mit.

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim


Die Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) des Marktes Großostheim sieht vor, dass Grundstückseigentümer, die die Möglichkeit haben, ihr Grundstück an eine öffentliche Entwässerungseinrichtung anzuschließen, in der Regel (einmalige) Herstellungsbeiträge leisten müssen. Sie beteiligen sich damit nach dem Solidarprinzip (jeder Eigentümer im Einrichtungsgebiet wird herangezogen) an der Finanzierung dieser Einrichtung.

Die Höhe des Beitrages orientiert sich an der Größe der Grundstücks- und Geschossflächen; pro m2 solcher Flächen ist ein bestimmter, in der BGS/EWS festgelegter Beitragssatz zu zahlen. Der Beitragssatz errechnet sich meist aus einer sog. Globalkalkulation. In ihr werden alle entstehenden Kosten zusammengefasst und rechnerisch auf die Gesamtheit der vorhandenen und zu erwartenden Grundstücks- und Geschossflächen umgelegt.

Weitere Informationen zum Herstellungsbeitrag können Sie aus dem unten abglegten Informationsschreiben erhalten oder Sie setzen sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim

Ansprechpartner

Herr Markus Wombacher

Steuern, Gebühren und Beiträge

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-5320

Telefax: +49 6026/5004-9329

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Infos im Akkordeon

Kosten

Der Beitragssatz beträgt derzeit 1,54 €/m² beitragspflichtiger Grundstücksfläche und 5,19 €/m² beitragspflichtiger Geschossfläche.

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Online Verfahren

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Rechtsbehelf

  • (fakultatives) Widerspruchsverfahren

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Unterlagen

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