aus dem Landratsamt

Fördermöglichkeiten für Heizungsmodernisierung

Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) informiert über Fördermittel für den Austausch alter Heizungssysteme.

 

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat Haushalte, die ihre veralteten Heizanlagen durch energieeffiziente Systeme mit erneuerbaren Energien ersetzen. Hausbesitzer erhalten Zuschüsse und vergünstigte Darlehen, wenn sie eine neue Heizung einbauen, die erneuerbare Energien nutzt. In Frage kommen hierfür Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Wärmenetzanschlüsse, zum Beispiel für Fernwärme. Ebenfalls förderwürdig sind Solarthermieanlagen sowie Anlagen, die Wasserstoff nutzen. Die Förderung kann, werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, bis zu 70 Prozent betragen. Für die Förderung einer neuen Heizung müssen die damit versorgten Wohnungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Förderwürdig sind lediglich die Komponenten, die tatsächlich erneuerbare Energien nutzen. Solarthermische Anlagen, die in der Regel zusätzlich zu anderen Wärmeerzeugern bestehen, müssen für die Förderung die 65 Prozent nicht erfüllen. Neben dem Einbau der neuen Heizung werden auch Umfeldmaßnahmen begünstigt. Dazu zählen etwa der Austausch von Heizkörpern, der hydraulische Abgleich oder Planungskosten. Zuschüsse für neue Heizungen werden bei der Förderbank KfW beantragt. Neben der Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben besteht die Möglichkeit, verschiedene Bonuszuschüsse zu beantragen, so dass die Förderung in Summe bis zu 70 Prozent umfassen kann.

 

Empfehlungen von der VSB-Energieberatung

  • Geförderte Maßnahmen sind durch Fachunternehmen oder in Eigenleistung durchzuführen. Bei Eigenleistungen sind ausschließlich Materialkosten erstattungsfähig. Die fachgerechte Durchführung der Maßnahme sowie die korrekten Ausgaben für das benötigte Material sind von Fachunternehmen oder von Energie-Effizienz-Experten zu bestätigen.
  • Um eine Förderung zu erhalten, muss der Antrag vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Dazu wird ein mit einem Fachunternehmen abgeschlossener Vertrag benötigt. Damit dieser nicht als Maßnahmenbeginn gilt, muss der Vertrag die Förderzusage als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten.
  • Anträge für neue Heizungen in selbst genutzten Einfamilienhäusern können schon heute gestellt werden. Ab Ende Mai ist die Antragstellung auch in Mehrfamilienhäusern möglich.

(Pressemeldung des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB), Mai 2024)

 

Energieberatungsangebot im Landkreis Aschaffenburg

Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) in Kooperation mit dem Klimaschutzmanagement des Landkreises Aschaffenburg hilft bei allen Fragen rund um das Thema Energie. Das Beratungsangebot ist kostenfrei. Terminvereinbarung über das Klimaschutzmanagement des Landkreises Aschaffenburg unter Tel. 06021 394-7030.

 

Ansprechpartner im Landratsamt Aschaffenburg

Andreas Hoos

Klimaschutzmanagement Landkreis Aschaffenburg

Telefon: 06021 394-7030

E-Mail:

Internet: www.klimaschutz-ab.de

 

Pressemitteilung Landratsamt Aschaffenburg