eID-Karte; Beantragung

Unionsbürger und Staatsangehörige eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, können die eID-Karte bei ihrer zuständigen Gemeinde beantragen.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt.

Die eID-Karte ist kein Ausweispapier im klassischen Sinn, sondern ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis, um eGovernment-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau in Anspruch nehmen zu können. Zudem kann mit ihr das Vor-Ort-Auslesen zum Zwecke der medienbruchfreien Übernahme von Formulardaten unter Anwesenden erfolgen.

Da die eID-Karte ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert ist und nicht als Ausweispapier oder Reisedokument dient, fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe. Bestimmte Daten (wie z. B. die Anschrift und die Staatsangehörigkeit) sind nur auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) gespeichert.

Die eID-Karte kann nur für antragstellende Personen ab 16 Jahren ausgestellt werden.

Sie wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.

Zuständigkeit

Im Freistaat Bayern sind die (Wohnsitz-)Gemeinden zuständige eID-Karte-Behörden. Bei mehreren Wohnungen ist auf die Hauptwohnung abzustellen.

Ist die Person nicht meldepflichtig, ist die eID-Karte-Behörde zuständig, in deren Bezirk die Person im Zeitpunkt der Antragstellung oder des die behördliche Tätigkeit auslösenden Ereignisses wohnt.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Ansprechpartner

Frau Stefanie Bellanova

Bürgerbüro

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-5164

Telefax: +49 6026/5004-9169

Frau Rebecca Roth

Bürgerbüro

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-5163

Telefax: +49 6026/5004-9169

Frau Barbara Vorkauf

Bürgerbüro

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-5166

Telefax: +49 6026/5004-9169

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Infos im Akkordeon

Voraussetzungen

  • Unionsbürger oder Staatsangehörige eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
  • Mindestalter: 16 Jahre

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Formulare

Es wurde keine Information zur Leistung geliefert

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Kosten

  • Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte: 37,00 EUR
  • bei Versand des PIN-Briefes in das Ausland: Erstattung der Auslagen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Online Verfahren

Es wurde keine Information zur Leistung geliefert

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Rechtsbehelf

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Unterlagen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)