Wasserversorgung; Zahlung der Wassergebühren

Über (laufende) Wassergebühren bezahlen Sie für die Wassermenge, die Sie der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung entnehmen.

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim


Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung des Marktes Großostheim (BGS/WAS) sehen vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Wassermengen, die auf ihrem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommen werden, Wasserverbrauchsgebühren an den Markt Großostheim zu leisten haben. Diese Gebühren werden anhand einer durch Wasserzähler festgestellten Wasserverbrauchsmenge ermittelt. Der aktuelle Gebührensatz liegt bei 2,36 €/m³ (inkl. 7 % MwSt). Hinzu kommt eine monatliche Grundgebühr für einen Wasserzähler die derzeit beim Standartzähler bei 0,98 € (inkl. 7% MwSt) liegt.

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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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