Wasserversorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses

Der Grundstücksanschluss (Wasser) dient dem Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim


Der Markt Großostheim hat in seiner Wasserabgabensatzung vorgesehen, dass Grundstücke, die durch Leitungen einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung, die von der Abzweigstelle der öffentlichen Versorgungsleitung (Hauptleitung) bis zur Übergabestelle (Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück oder Gebäude) reicht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen wasserversorgungsbedürftigen Bereiche an die öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung an.

Der Grundstücksanschluss wird ausschließlich vom Markt Großostheim hergestellt, erneuert, geändert und unterhalten. Bitte wenden Sie sich daher an frn u. g. Ansprechpartner, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den Ihnen entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim

Ansprechpartner

Herr Manfred Petermann

Wasserwerk

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-5340

Telefax: +49 6026/5004-9359

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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