Vereine und caritative Einrichtungen; Beantragung eines Zuschusses

Gemeinden können Vereine und caritative Einrichtungen, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.

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Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse an Vereine und caritative Einrichtungen gewähren. Es können z. B. Pauschalbeträge je Mitglied / Teilnehmer oder Zuschüsse für Beschaffungen und Investitionen gewährt werden.

Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.

Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

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Ansprechpartner

Frau Marion Uhrig

Kultur- und Vereinsförderung

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-5610

Telefax: +49 6026/5004-9000

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim

Infos im Akkordeon

Online Verfahren

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Rechtsvorschriften

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Rechtsbehelf

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Unterlagen

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