Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)


Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

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Ansprechpartner

Herr Christian Brandt

Bäderbetriebe

eMail:

Telefon: +49 6026/7160

Telefax: +49 6026/5004-9000

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim

Infos im Akkordeon

Formulare

Es wurde keine Information zur Leistung geliefert

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Online Verfahren

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Rechtsvorschriften

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Rechtsbehelf

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Unterlagen

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