Wenn Ihr Kind in einer kommunalen Kindertageseinrichtung betreut werden soll, müssen Sie es dort vorher anmelden.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Informieren Sie sich über die in Frage kommenden Einrichtungen und nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den inhaltlichen Schwerpunkten.
Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune über die Modalitäten für die Anmeldung; evtl. gibt es eine zentrales (onlinegestütztes) Anmeldeverfahren
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Ansprechpartner
Frau Monika Jakob
Jugend, Schulen und Senioren
eMail:
Telefon: +49 6026/5004-5181
Telefax: +49 6026/5004-9000
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Infos im Akkordeon
Voraussetzungen
Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden. Ein Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern bzw. ärztliches Zeugnis über Immunität oder medizinische Kontraindikation ist zwingend vorgesehen.
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Fristen
Die Fristen sind abhängig von der Einrichtung.
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Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein
vom Einkommen der Eltern,
von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
von der Betreuungszeit.
Für Kinder ab dem 1. Kindergartenjahr bis zur Einschulung besteht Anspruch auf einen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro monatlich. Die Träger müssen die Gebühren in Höhe des Zuschusses reduzieren.
Mit dem einkommensabhängigen Bayerischen Krippengeld können Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet werden, wenn sie diese tatsächlich tragen.
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Online Verfahren
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Rechtsvorschriften
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Rechtsbehelf
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Unterlagen
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