Hundesteuer; An- und Abmeldung eines Hundes

Der Markt Großostheim ist berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben.

Als örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer darf die Hundesteuer nicht für gewerblich gehaltene Hunde (z.B. Tierhandlung oder Diensthunde) erhoben werden. Näheres zur Steuerfreiheit regelt der § 2 der Hundesteuersatzung. Steuerermäßigungen werden in § 6 der Hundesteuersatzung geregelt. Hier werden u.a. die Steuern für Hunde in Einöden, Weiler und Hunde von Inhabern eines Jagdscheines um die Hälfte ermäßigt. Steuerermäßigungen sind zu beantragen.

Was ein Kampfhund ist beurteilt sich in der Regel aus der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Agressivität und Gefährlichkeit. Bevor Sie sich einen der Hunde des § 1 Abs. 1 oder 2 der v. g. Verordnung anschaffen möchten oder mit diesem in den Markt Großostheim ziehen möchten, sprechen Sie bitte vorab mit dem Ordnungsamt des Marktes Großostheim. Diese können Sie ausführlich darüber informieren, ob es sich bei Ihrem anzuschaffenden Hund bzw. bei Ihrem derzeit gehaltenen Hund um einen sog. Kampfhund handelt und welche Auflage und Kosten ggf. auf Sie zukommen können.

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer. D. h. wenn Ihr Hund über vier Monate alt ist, muss er innerhalb eines Monats nach Anschaffung, beim Steueramt des Marktes Großostheim angemeldet werden. Zur Anmeldung des Hundes bzw. der Hunde können Sie das unten aufgeführte Formular verwenden oder über das entsprechende Online Verfahren anmelden. Bei Anmeldung sind keine besonderen Unterlagen der Anmeldung beizufügen. Außer Sie möchten gleichzeitig mit der Anmeldung eine Steuerermäßigung beantragen. Ggf. können von Ihnen Unterlagen nachgefordert werden, wenn nicht eindeutig feststeht, welcher Rasse Ihr Hund zuzuordnen ist (meistens bei der Kampfhundevermutung) Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Hundemarke, die von Ihrem Hund außerhalb der Wohnung des Hundehalters oder seines umfriedeten Grundbesitzes ständig zu tragen ist. Wenn der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wurde, er abhandengekommen oder verstorben ist oder der Hundehalter aus dem Markt Großostheim verzieht, soll der Hund innerhalb eines Monats abgemeldet werden. Zur Abmeldung des Hundes bzw. der Hunde können Sie das unten aufgeführte Formular verwenden oder über das entsprechende Online Verfahren abmelden.

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim


Ansprechpartner

Frau Simone Herold

Kämmerei

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-5313

Telefax: +49 6026/5004-9319

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim

Infos im Akkordeon

Fristen

Bitte beachten Sie, dass die Hundesteuersatzungen regelmäßig den Hundehalter verpflichten, den Hund unverzüglich nach Beginn der Haltereigenschaft der Gemeinde zu melden (Anzeigepflicht), um die Hundesteuererhebung erst zu ermöglichen. Ebenso kann die Gemeinde die unverzügliche Abmeldung bei Wegzug bei Ende der Hundehaltung oder bei Wegfall von Hundesteuervergünstigungsgründen anordnen.

Die Hundesteuer wird zu dem in der jeweiligen Hundesteuersatzung genannten Zeitpunkt fällig und durch Steuerbescheid von der Gemeinde erhoben. Wenn Sie mit einem Steuerbescheid nicht einverstanden sind, achten Sie bitte auf die Einhaltung der in der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung genannten Rechtsmittelfristen, weil die Bescheide nach deren Ablauf nur noch nach Ermessen der Gemeinde aufgehoben werden können. Hierauf kann auch die staatliche Rechtsaufsicht nur in Ausnahmefällen Einfluss nehmen.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Formulare

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim

Kosten

Derzeit beträgt die Hundesteuer für den ersten Hund 50 €, für den zweiten Hunde 60 € und für jeden weiteren Hund 70 €. Für sog. Kampfhunde beträgt die Hundesteuer 750 € pro Hund.

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim

Rechtsvorschriften

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim

Rechtsbehelf

Unterlagen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)