Fischereischein; Beantragung

Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)


Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.

Den Fischereischein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohnortgemeinde beantragen.

Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.

Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen.

Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

Ansprechpartner

Frau Stefanie Bellanova

Bürgerbüro

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-5164

Telefax: +49 6026/5004-9169

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

Infos im Akkordeon

Voraussetzungen

Wer in Bayern den Fischfang ausüben will, benötigt dafür einen Fischereischein und muss eine Fischereiabgabe leisten.

Wer den Fischereischein erhalten will, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen (bei der Gemeinde erfragen) anerkannt.

Über mögliche Ausnahmen von der Prüfungspflicht für Berufsfischer, Fischwirte und Auszubildende in diesem Beruf oder Aussiedler informieren die zuständigen Gemeinden. Gleiches gilt für Ausnahmen bei schwerer geistiger oder körperlicher Behinderung sowie für Befreiungen bei der Vorlage von Prüfungszeugnissen und Fischereischeinen aus anderen deutschen Ländern.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

Fristen

Den Fischereischein erhalten Sie auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer (Fischereischein auf Lebenszeit). Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen. Der Jugendfischereischein wird mit Wirkung von Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt.

Der Fischereischein für Touristen (volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung) ist höchstens drei Monate im Jahr gültig (Jahresfischereischein).

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

Kosten

Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe (siehe unter "Verwandte Themen" - "Fischereiabgabe; Entrichtung") zusammen.

 

Fischereischeingebühr:

  • Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 €
  • Jahresfischereischein für Touristen: 7,50 €
  • Jugendfischereischein: 5,00 €

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

Online Verfahren

Es wurde keine Information zur Leistung geliefert

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

Rechtsvorschriften

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

Rechtsbehelf

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

Unterlagen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)