Förderung von sogenannten Stecker-Solar-Anlagen
Der Markt Großostheim fördert ab dem 01.12.2022 mit seiner neuesten Förderrichtlinie die Anschaffung von sogenannten „Stecker-Solar-Anlagen“.
Nicht nur zuletzt durch die steigenden Energie- und Strompreise, ist die Stromerzeugung sowie die Suche nach potentiellen Energieeinsparungen wieder Thema in allen Medien. Durch die beispielsweise verhältnismäßig einfache Installation einer Balkon-Photovoltaikanlage kann dem durch die Erzeugung von eigenem Strom aus regenerativen Energien und die direkte Nutzung entgegengewirkt werden. Neben dem Einsparungsfaktor kann zudem noch der Schadstoffausstoß reduziert und ein Teil zur Energiewende beigetragen werden.
Durch die nun vom Marktgemeinderat beschlossene Förderrichtlinie werden Bürgerinnen und Bürger, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, bei der Anschaffung von Stecker-Solar-Anlagen im Gemeindegebiet finanziell unterstützt. Da es sich bei der Förderung um eine freiwillige Leistung des Marktes Großostheim handelt, wird darauf hingewiesen, dass ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen nicht besteht.
Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim