Flurneuordnung Pflaumheim 2

An dieser Stelle möchten wir Sie mit Unterstützung des Amtes für ländliche Entwicklung Unterfranken über einige interessante Aspekte im Zusammenhang mit der Flurneuordnung Pflaumheim 2 informieren.

 

Auf Antrag des Landratsamtes Aschaffenburg als Bauherr der Ortsumgehung Pflaumheim wurde bereits im Jahr 2016 vom zuständigen Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE) die Flurbereinigung im „Unternehmensverfahren“ nach § 87 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) angeordnet.

 

In der Begründung zum Beschluss heißt es:

„Neben der Bereitstellung von benötigten Flächen zugunsten des Unternehmensträgers der Ortsumgehung Pflaumheim und der Vermeidung bzw. Minderung drohender landeskultureller Nachteile, insbesondere Durchschneidungsschäden und Bewirtschaftungsnachteile durch Entstehung ungünstiger Grundstücksformen für die Eigentümer und Bewirtschafter, sind die Kernziele des gesamten Verfahrens die Verbesserung der Agrarstruktur durch die Zusammenlegung der landwirtschaftlichen Nutzflächen, Vergrößerung der Schlaglängen und die zeitgemäße Erschließung der Grundstücke mit neuen Wirtschaftswegen. Ausschlaggebend hierfür ist, dass die bisherigen Grundstücksgrößen und Erschließungswege im gesamten Flurbereinigungsgebiet nicht den Anforderungen an eine zeitgemäße Bewirtschaftung mit modernen landwirtschaftlichen Geräten entsprechen. Eine Anpassung der landwirtschaftlichen Nutzflächen an aktuelle Bewirtschaftungsanforderungen sowie der Wirtschaftswege zur Aufnahme des neuzeitlichen landwirtschaftlichen Verkehrs ist daher erforderlich. Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von Natur und Landschaft werden durchgeführt.“

Allgemeines

Das Flurbereinigungsgebiet umfasst 3 Gemarkungen.

  • Großostheim mit 189 Flurstücken und 119,5 ha
  • Pflaumheim mit 559 Flurstücken und 275,1 ha
  • Wenigumstadt mit 382 Flurstücken und 221,2 ha

 

Die Gesamtfläche beträgt somit 615,8 ha, verteilt auf 1130 Flurstücke. Beteiligt sind insgesamt 431 Besitzstände mit zusammen über 700 Eigentümern. 287 Besitzstände besitzen nur ein Flurstück im Flurbereinigungsgebiet, der Flächenanteil am Verfahren beträgt für diese 30,13 %.

 

Das Flurbereinigungsgebiet ist in 2 Bereiche unterteilt:

  • den Einwirkungsbereich: (§§ 87 ff. FlurbG)
    • Teil der Flurbereinigung, der durch den Unternehmensträger verursacht wird
    • Unternehmensträger zahlt anteilig die von ihm verursachten Verfahrenskosten (§ 88 Abs. 9 FlurbG)
    • Unternehmensträger zahlt die Maßnahmen, die direkt durch das Unternehmensprojekt verursacht werden. (§ 88 Abs. 8 FlurbG)
  • den Erweiterungsbereich: (§§ 1, 4 und 37 FlurbG)
    • Reine Flurbereinigung
    • Verbesserung der landwirtschaftlichen Bedingungen für die Flurstücke im Erweiterungsbereich, durch eine bessere Erschließung und eine bessere Zusammenlegung der Ackerflächen
    • Erforderlich, damit das Verfahren genug Flurstücke des Marktes enthält, um den Flächenbedarf für den Ausbau der Ortsumgehung zu decken, damit den Eigentümern kein Abzug durch die Ortsumgehung entsteht.

Aktuelles

Seit dem Frühjahr 2023 wird durch das Landratsamt Aschaffenburg der tatsächliche Ausbau der Ortsumgehung vorangetrieben (Seite des Landratsamts Aschaffenburg).

 

Die Gesamtheit aller Grundstückseigentümer im Verfahrensgebiet ergeben die „Teilnehmergemeinschaft“ (TG). Die von der TG gewählte Vorstandschaft besteht aus einem Vertreter des Amtes für ländliche Entwicklung (Vorsitzender), mit einem Stellvertreter, sowie den 7 gewählen Vertretern der TG (ebenfalls jeweils mit einem Stellvertreter), aus den 3 betroffenen Gemarkungen. Die TG-Vorstandschaft entwickelt im Moment parallel zum Bau der Umgehungsstraße ein neues Wegekonzept für die hauptsächlich landwirtschaftlich genutzten Wege im gesamten, ca. 616 ha umfassenden Flurbereinigungsgebiet. Die Kosten für Wege im Einwirkungsbereich, mit direktem Bezug zur Umgehungsstraße, werden vom Unternehmensträger, dem Landratsamt Aschaffenburg, übernommen. Kosten im erweiterten Bereich sind von der TG zu tragen, wobei der Freistaat Bayern die Maßnahmen mit bis zu 65 Prozent fördert.

 

Zuletzt wurde durch die TG-Vorstandschaft im Entwurf ein reduziertes und damit für die Grundstückseigentümer kostengünstigeres Wegekonzept als Grundlage für das zukünftige Wegenetz beschlossen. Die Wegenetzarbeiten werden sowohl von der Teilnehmergemeinschaft in Eigenleistung als auch durch später zu beauftragende Fachfirmen erledigt.

 

Gleichzeitig sollen im Verfahrensgebiet Maßnahmen zur Oberflächenverbesserung der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke erfolgen. Hierfür wird aus dem Bau der Ortsumgehung angefallenes Oberbodenmaterial (sog. „Mutterboden) eingesetzt, um den hochwertigen Boden in der Region Großostheim zu halten. Die vorbereitenden Arbeiten hierfür sind in der Endabstimmung. Die Umsetzung soll - ebenfalls in Eigenleistung - noch im Jahr 2024 starten.

 

Allgemeine Informationen des Amtes für ländliche Entwicklung Unterfranken zum Flurneuordnungsverfahren (Seite des Amts für ländliche Entwicklung Unterfranken).