Straßenverkehr; Beantragung des Handwerkerparkausweises für die Region Frankfurt RheinMain

Seit 1. Juni 2023 gilt der regionale Handwerkerparkausweis auch in der Stadt Aschaffenburg sowie den Städten und Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg. Als neues Mitglied des regionalen Handwerkerparkausweises können Sie eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe (mit Sitz in der Marktgemeinde Großostheim) bei der Straßenverkehrsbehörde des Marktes Großostheim beantragen.

Weitere Informationen zu dem regionalen Handwerkerparkausweis finden Sie hier.

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim


Ansprechpartner

Frau Sabrina Christ

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-5560

Telefax: +49 6026/5004-9139

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim

Infos im Akkordeon

Kosten

Die Verwaltungsgebühr (jeweils inklusive Auslagen) für die erste Genehmigung beträgt 305 €. Parken ist nur mit der Originalgenehmigung im Fahrzeug erlaubt. Das Original kann jedoch mehrfach ausgestellt werden. Zeitgleich beantragte, weitere Originale kosten jeweils 161 €.

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim

Online Verfahren

Unterlagen

  • Antrag im Original
  • Kopie der Gewerbeanmeldung oder Kopie des Bescheides zur Festsetzung der Umsatzsteuer des Finanzamtes
  • Kopie der Handwerkskarte oder Mitgliedsbescheinigung der Industrie und Handelskammer (oder Erklärung, warum diese nicht vorliegt)
  • Kopien der Vorder- und Rückseite der Kfz-Scheine der eingesetzten Geschäftsfahrzeuge
  • Fotos der Geschäftsfahrzeuge (klare Erkennbarkeit des beidseitigen Brandings, des Kofferraums und des Kennzeichens), für die der Handwerkerparkausweis beantragt wird. Bei Bedarf kann es auch erforderlich sein, das Fahrzeug bei der ausstellenden Behörde vorzuführen.

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim