Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Vorhaben eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans beantragen. Üblicherweise wird eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Befreiung.

Auch, wenn Ihr Vorhaben von den Festsetzungen eines Bebauungsplans befreit wird, muss es dennoch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen einhalten.

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine Ermessensentscheidung. Beim grundsätzlichen Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung kann also gegebenenfalls dennoch eine Befreiung versagt werden.

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim


Ansprechpartner

Herr Jonas Kuhn

Bauordnung

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Telefax: +49 6026/5004-9139

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Infos im Akkordeon

Voraussetzungen

Eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan können Sie beantragen, wenn

  • Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist,
  • es die Grundzüge der Planung nicht berührt,
  • die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und
    • Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, des Bedarfs an Anlagen für soziale Zwecke und des Bedarfs an einem zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien, die Befreiung erfordern
    • die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
    • die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Kosten

Die Gebühren belaufen sich auf 10 % des Nutzens, der Ihnen durch die Befreiung in Aussicht steht, mindestens aber auf 75 EUR.

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Rechtsbehelf

  • Die Entscheidung der Gemeinde über die isolierte Befreiung vom Bebauungsplan können Sie mit einer Klage zum Verwaltungsgericht angreifen.

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Unterlagen

  • Antrag auf isolierte Abweichung mit Begründung und Nachbarbeteiligung
  • Amtlicher und aktueller Katasterauszug mit Einzeichnung des geplanten Vorhabens in der Farbe rot - dieser ist beim Vermessungsamt in Aschaffenburg, Stengerstr. 2 in 63741 Aschaffenburg, Tel. 06021/429450, erhältlich
  • Bauzeichnungen / Skizze / Ansichten mit Maßangaben

  • ggf. Bilder des geplanten Bauvorhabens

  • ggf. weitere Unterlagen, sofern diese für die Entscheidung über die isolierte Abweichung erforderlich sind.  

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Ergänzende Informationen

Mit der Einführung des digitalen Bauantrages im Landkreis Aschaffenburg sind seit dem 01.07.2022 jegliche Bauantragsunterlagen, u.a. auch Anträge auf isolierte Befreiungen, vorerst bei der Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Aschaffenburg einzureichen. Aus diesem Grund bitten wir Sie die Unterlagen in dreifacher Ausfertigung beim Landratsamt in Aschaffenburg, Bauaufsichtsbehörde, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg einzureichen.

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