Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan

Bebauungspläne können von ihren Festsetzungen Ausnahmen zulassen. Eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans können Sie nur dann beantragen, wenn eine solche Ausnahme explizit innerhalb des Bebauungsplans vorgesehen ist. 

Üblicherweise wird eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Ausnahme.

Auch, wenn für Sie eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zugelassen wird, sind Sie dennoch zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen verpflichtet.

Die Zulassung einer Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine Ermessensentscheidung. Beim grundsätzlichen Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausnahme kann also gegebenenfalls dennoch eine Ausnahme versagt werden.

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim


Ansprechpartner

Herr Jonas Kuhn

Bauordnung

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-5531

Telefax: +49 6026/5004-9139

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Infos im Akkordeon

Voraussetzungen

Eine isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan können Sie beantragen, wenn

 

  • Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist,
  • es sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet,
  • der Bebauungsplan Ausnahmen nach Art und Umfang ausdrücklich zulässt und
  • Ihr Vorhaben nach Art und Umfang unter die Ausnahmeregelung fällt.

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Kosten

Die Gebühren betragen 5 % des Werts des Nutzens, der durch die Ausnahme in Aussicht steht, mindestens aber 75 EUR.

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Rechtsbehelf

  • Die Entscheidung der Gemeinde über die isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan können Sie mit einer Klage zum Verwaltungsgericht angreifen.

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Unterlagen

  • Antrag auf isolierte Ausnahme mit Begründung und Nachbarbeteiligung
  • Amtlicher und aktueller Katasterauszug mit Einzeichnung des geplanten Vorhabens in der Farbe rot - dieser ist beim Vermessungsamt in Aschaffenburg, Stengerstr. 2 in 63741 Aschaffenburg, Tel. 06021/429450, erhältlich
  • Bauzeichnungen / Skizze / Ansichten mit Maßangaben

  • ggf. Bilder des geplanten Bauvorhabens

  • ggf. weitere Unterlagen, sofern diese für die Entscheidung über die isolierte Abweichung erforderlich sind.

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Ergänzende Informationen

Mit der Einführung des digitalen Bauantrages im Landkreis Aschaffenburg sind seit dem 01.07.2022 jegliche Bauantragsunterlagen, u.a. auch Anträge auf isolierte Ausnahmen, vorerst bei der Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Aschaffenburg einzureichen. Aus diesem Grund bitten wir Sie die Unterlagen in dreifacher Ausfertigung beim Landratsamt in Aschaffenburg, Bauaufsichtsbehörde, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg einzureichen.

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