Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Vorhaben eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften beantragen. Üblicherweise wird eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Abweichung von örtlichen Bauvorschriften kann aber auch für verfahrensfreie Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Abweichung.

Auch, wenn für Ihr Vorhaben die Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zugelassen wird, muss es dennoch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen einhalten.

Die Abweichung von örtlichen Bauvorschriften ist eine Ermessensentscheidung. Beim grundsätzlichen Vorliegen der Voraussetzungen für die Abweichung kann also gegebenenfalls dennoch eine Abweichung versagt werden.

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim


Ansprechpartner

Herr Jonas Kuhn

Bauordnung

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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Infos im Akkordeon

Voraussetzungen

Eine isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften können Sie beantragen, wenn

  • Ihr Vorhaben verfahrensfrei ist und
  • die Abweichungen unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen örtlichen Bauvorschrift und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.

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Kosten

Die Gebühren belaufen sich auf 5 % des Nutzens, der Ihnen durch die Abweichung in Aussicht steht, mindestens aber auf 75 EUR.

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Rechtsbehelf

  • Die Entscheidung der Gemeinde über die isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften können Sie mit einer Klage zum Verwaltungsgericht angreifen.

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Unterlagen

  • Antrag auf isolierte Abweichung mit Begründung und Nachbarbeteiligung
  • Amtlicher und aktueller Katasterauszug mit Einzeichnung des geplanten Vorhabens in der Farbe rot - dieser ist beim Vermessungsamt in Aschaffenburg, Stengerstr. 2 in 63741 Aschaffenburg, Tel. 06021/429450, erhältlich
  • Bauzeichnungen / Skizze / Ansichten mit Maßangaben

  • ggf. Bilder des geplanten Bauvorhabens

  • ggf. weitere Unterlagen, sofern diese für die Entscheidung über die isolierte Abweichung erforderlich sind.  

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Ergänzende Informationen 

Mit der Einführung des digitalen Bauantrages im Landkreis Aschaffenburg sind seit dem 01.07.2022 jegliche Bauantragsunterlagen, u.a. auch Anträge auf isolierte Abweichungen, vorerst bei der Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Aschaffenburg einzureichen. Aus diesem Grund bitten wir Sie die Unterlagen in dreifacher Ausfertigung beim Landratsamt in Aschaffenburg, Bauaufsichtsbehörde, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg einzureichen.

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