Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren

Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim


Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung des Marktes Großostheim (BGS/EWS) sehen vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an den Markt Großostheim zu leisten haben.

Der Markt Großostheim setzt hierbei auf eine Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzung.

Was die Niederschlagswassergebühr ist, können Sie in der unten abgelegten Infobroschüre nachlesen. In den unten aufgeführten Punkten finden Sie ebenfalls Formulare um die gebührenpflichtige Fläche der Niederschlagswassergebühr zu korrigieren bzw. eine Regenwassernutzungsanlage/Eigengewinnungsanlage (Zisterne) anzumelden. Für diese gibt es Zuschussmöglichkeiten. Darüber informiert Sie auch die unten aufgeführte Zuschussrichtlinie. Auch können Sie über das entsprechende Formular den Zuschuss beantragen.

 

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim

Ansprechpartner

Herr Christian Geistler

Wasserwerk

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-5342

Telefax: +49 6026/5004-9329

Herr Markus Wombacher

Steuern, Gebühren und Beiträge

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-5320

Telefax: +49 6026/5004-9329

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Infos im Akkordeon

Kosten

Die Schmutzwassergebühr beträgt 2,05 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,23 €/m².

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Online Verfahren

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Rechtsbehelf

  • (fakultatives) Widerspruchsverfahren

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Unterlagen

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